Neuigkeiten Timeline

Elektro, Elektronik
September 1, 2026

Hier droht Gefahr: Die häufig übersehene Sicherheitslücke im Produktionsprozess

Wissenschaft, Forschung, Technik
September 1, 2026

NavVis stellt CLX vor: Das erste agile Hand-Capture-Device für zuverlässige, tägliche Dokumentation im großen Maßstab

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Neues kostenloses Online-Tool kalkuliert die realen Kosten eines Cyberangriffs

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Rockstone News – Wenn Silica zu Technologie wird: Homeruns hochreiner Silica-Sand findet seinen Weg in Siliziumkarbid, Photonik und den Ausbau der KI-Infrastruktur

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

Pressemeldung – Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation

Allgemein
September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

Bildung, Karriere, Schulungen
September 1, 2026

Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

Essen, Trinken
September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

Essen, Trinken
September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

Arbeitslos – Ende des Insolvenzverfahrens?

Wie ist es, wenn Gläubiger keine Zahlung erhalten?

Eintretende Arbeitslosigkeit nimmt keinen Einfluss auf ein laufendes Insolvenzverfahren. Das Verfahren bleibt weiterhin bestehen und wird auch bei einem verminderten Einkommen nicht eingestellt.

Bei Arbeitslosigkeit liegen Schuldner meist unter der Pfändungsgrenze. Das bedeutet: Sie dürfen ihr Einkommen komplett behalten und es geht keine Zahlung mehr an die Gläubiger. Auch in diesem Fall läuft das Insolvenzverfahren weiter. Hier besteht ein enormer Vorteil gegenüber einem Teilzahlungsvergleich, der außergerichtlich stattfindet. Werden die festgelegten Zahlungen in dem Vergleich nicht getätigt, so kann dieser als gegenstandslos betrachtet werden. In der Regel legt man eine monatliche Rate fest. Kann diese nicht mehr gezahlt werden, ist sofort die ursprüngliche Summe an Schulden fällig. Bei einem Insolvenzverfahren läuft der Fall weiter, auch ohne Einkommen Ihrerseits.

Keine neuen Schulden machen!

In einem solchen Verfahren muss das pfändbare Einkommen jeden Monat neu berechnet werden. Liegen Sie unter der Grenze, so bekommen die Gläubiger kein Geld mehr. Auch bei Arbeitslosigkeit gibt es deshalb keinen Grund, das Verfahren abzubrechen. Die Insolvenzordnung sieht jedoch vor, dass der betroffene Schuldner einer geregelten Arbeit nachgehen soll. So leistet er zumindest einen kleinen Beitrag zur Befriedigung der Gläubiger. Ein Zeitraum in Arbeitslosigkeit ist jedoch kein absichtliches Verschulden und wird nicht negativ angerechnet. Wichtig ist lediglich, dass Sie in einem solchen laufenden Verfahren keine neuen Schulden machen. Andernfalls kann Ihnen die Restschuldbefreiung untersagt werden.

Lesen Sie jetzt in unserem kostenlosen Insolvenz-Blog weiter: www.sg-kanzlei.de/category/insolvenz-blog/

Besuchen Sie uns auf Facebook: www.facebook.com/kanzlei.schmidt.leonberg

Kanzlei Schmidt
Seestraße 61/1
71229 Leonberg

Kostenloser Erstkontakt: 07152 / 93954-0

Kanzlei Rüdiger Schmidt – gemeinsam mit meinem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Betriebswirten und Fachanwälten unterstütze ich Sie, wenn Sie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Meine Kanzlei ist Mitglied der „Vereinte Insolvenzverwalter eG“, einem Kompetenznetzwerk regional tätiger Insolvenzverwalter, und arbeitet als Mitglied des „Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.“ (kurz VID) nach den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung,GOI“. Wir sind seit 2009 nach ISO 9001:2008 zertifiziert und garantieren Ihnen damit jederzeit die hochwertige Qualität und den kundenorientierten Service, den Ihre Ausnahmesituation verlangt. Mein Team und ich stehen an Ihrer Seite.

Kontakt
Kanzlei Schmidt
Rüdiger Schmidt
Seestraße 61/1
71229 Leonberg
07152 / 93954-0
07152 / 93954-45
info@sg-kanzlei.de

Startseite

(Visited 34 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert