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ARAG Verbrauchertipps zum Thema Marathon

Düsseldorf, 29.04.2013

– Marathon trotz Krankschreibung
– Marathonmäßig versichert
– Bonuspunkte für Marathonläufer
– Kein Marathon durch den Wald

Marathon trotz Krankschreibung
Krankgeschrieben sein und trotzdem einen Marathon laufen, ist zum einen nicht so widersprüchlich wie es klingt und zum anderen auch kein Kündigungsgrund. Denn die Krankschreibung besagt lediglich, dass der Arbeitnehmer seiner vertraglich geschuldeten Tätigkeit nicht nachkommen kann, nicht aber, dass er auf anderweitige Aktivitäten verzichten muss, soweit diese den Heilungsprozess nicht verzögern, erläutern ARAG Experten. In einem entschiedenen Fall absolvierte ein Arbeitnehmer mit Schulterblattbruch den Paradelauf und erhielt daraufhin die außerordentliche Kündigung. Da er jedoch eine ärztliche Bescheinigung erbrachte, die bestätigte, dass die Läufe die Heilung nicht beeinträchtigten, war die Kündigung nicht rechtmäßig. (ArbG Stuttgart, Az.: 9 Ca 475/06).

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen

Marathonmäßig versichert
Der Traum eines jeden Langstreckenläufers ist der Marathon. Knapp 42,2 km müssen dabei bewältigt werden. Dass gerade ungeübten Hobbysportlern bei hohen Spätsommertemperaturen Zusammenbrüche drohen, liegt auf der Hand. Wer im Riesenpulk von zehntausend Läufern und mehr unterwegs ist, kann sich auch schnell verletzen. Da überrascht es schon, dass eine private Unfallversicherung in den Startgebühren von oft 50 Euro und mehr in der Regel nicht enthalten ist. Daher ist es wichtig, vor dem Lauf eine solche private Unfallversicherung abzuschließen. Die gesetzliche Absicherung bezieht sich nämlich lediglich auf Unfälle, die bei der Arbeit oder dem Weg dorthin passieren, erklären ARAG Experten. Eine private Vorsorge schützt beim Sport, auch wenn es zu langwierigen Folgeschäden kommt.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/versicherung-und-sicherheit

Bonuspunkte für Marathonläufer
Läufer kommen bei vielen gesetzlichen Krankenkassen in den Genuss von Bonusprogrammen. Die lohnen sich nicht nur für die Versicherten sondern auch für die Versicherer, weil Ausdauersportler in der Regel gesündere Versicherte sind. Es gibt Zuschüsse für Sportkurse, Mitgliedschaften in Fitness-Studios oder Vereinen. Je nach Krankenkasse wird von Nordic Walking bis zum Marathon einiges prämiert. Auch Programme für Senioren werden gefördert. Insgesamt belohnten die deutschen Krankenkassen im vergangenen Jahr mit 340 Mio. Euro ihre sportlichen Mitglieder. Die Kassen vergeben meist Bonuspunkte für bestimmte Leistungen, z. B. die Teilnahme an Kursen, die Erlangung des Sportabzeichens oder die Teilnahme an einem Marathon oder Halbmarathon. Für jeden Punkt gibt es am Jahresende Geld – unabhängig vom Einkommen und den gezahlten Beiträgen! Außerdem werden oft Gebühren für Kurse ganz oder teilweise erstattet. ARAG Experten raten daher dazu, sich erst bei der gesetzlichen Krankenkasse zu erkundigen, bevor man einen Kurs bucht. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nämlich per § 20 SGB V verpflichtet, Vorsorgeangebote zu fördern.

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http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/versicherung-und-sicherheit

Kein Marathon durch den Wald
Eigentümer von Waldflächen müssen nicht dulden, dass ein Marathon durch ihr Waldgebiet führt. In einem konkreten Fall wollte eine Stadt einen Marathon veranstalten, bei dem die Strecke auch über Waldwege führen sollte, deren Eigentümer in einer flurbereinigungsrechtlichen Teilnehmergemeinschaft zusammengeschlossen waren. Diese wollten nicht hinnehmen, dass der Marathon auf ihren Wegen stattfindet. Da nur eine der diversen Strecken, die im Rahmen des „Marathons“ angeboten würden, über die im Streit stehenden Wege führen sollte, war die Veranstaltung auch ohne diese Strecke möglich. Zudem gab das Gericht zu bedenken, dass vieles dafür spricht, dass im konkreten Fall der Marathon gegen die im Forstrecht gestattete Waldbenutzung verstößt. Schließlich ist die Waldbenutzung nur „zum Zwecke der Erholung“ gestattet. Der Erholungszweck tritt aber zu weit in den Hintergrund, wenn es um eine organisierte sportliche Massenveranstaltung mit Wettkampfcharakter und Erhebung von Startgeldern geht, so die ARAG Experten (VG Arnsberg, Az.: 1 L 302/08).

http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige/

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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