Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

ARAG Verbrauchertipps

Ausweichmanöver/Melderegister/Schönheitsbehandlung

ARAG Verbrauchertipps

Unfall durch Ausweichmanöver – wer haftet?
Verkehrsteilnehmer, die als Helfer bei einem Unfall verletzt werden, stehen nach Angaben der ARAG Experten unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Genauso verhält es sich, wenn jemand durch ein Ausweichmanöver versucht, einen Zusammenstoß zu vermeiden und genau dabei verunfallt. In einem konkreten Fall hatte ein Motorradfahrer versucht, einem Radler, der ihm die Vorfahrt genommen hatte, auszuweichen. Dabei stürzte der motorisierte Fahrer und verletzte sich schwer. Nachdem sich die Unfallkasse jedoch zunächst weigerte, das Ereignis als entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall anzuerkennen – immerhin war der Motorradfahrer privat unterwegs, als der Unfall geschah – sprachen die Richter ein Machtwort. Und danach steht ein Unfallopfer unter anderem dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es andere Personen vor einer erheblichen Gefahr rettet. Und genau dies hatte der Motorradfahrer mit seinem spontanen Ausweichmanöver getan (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 17 U 955/14).

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Neugierigen Mitarbeitern droht Entlassung
Arbeitnehmer, die mit sensiblen Daten arbeiten, sind zu besonderem Geheimnisschutz verpflichtet. Dies gilt nach Angaben von ARAG Experten auch für Mitarbeiter eines Bürgeramtes, in dem die Melderegisterdaten sämtlicher gemeldeten Einwohner erfasst werden. Wer sich nicht an das Datengeheimnis hält, riskiert nicht nur eine fristlose Kündigung, sondern auch eine strafrechtliche Verurteilung. In einem konkreten Fall hatte eine Angestellte eines Bürgeramtes aus Neugier gleich unzählige Male die Daten ihr bekannter Personen abgerufen. Zudem hatte sie einem Bekannten einen Freundschaftsdienst erwiesen, indem sie ihm Daten seiner Ex-Frau weiterleitete, damit er Unterhaltsstreitigkeiten regeln konnte. Doch der massenhafte Abruf von Meldedaten flog auf und die Mitarbeiterin zu Recht fristlos raus (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 10 Sa 192/16). Auch strafrechtlich hatte der Fall Konsequenzen für die Angestellte: Sie wurde wegen Verstoßes gegen das Berliner Datenschutzgesetz verurteilt.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Wer schön sein willl, muss nicht immer leiden
Sie wollte ihre Haare auf Wangen, Kinn und Oberlippe einfach nur loswerden. Daher griff eine Frau zu einer neuen Gesichtsenthaarungscreme. Vorschriftsmäßig testete sie auf einer kleinen Hautfläche die Verträglichkeit der Creme – kein Problem. Also trug sie sie über Nacht großzügig auf die betroffenen Gesichtspartien auf. Der Ausschlag, der sich dann in der Nacht zeigte, war so heftig, dass die Haut blutete. Nach Angaben der ARAG Experten hatte sie Anrecht sowohl auf Schadensersatz – für die Beseitigung der Narben mittels Laser – als auch auf Schmerzensgeld. Denn gerade nach einem erfolgreichen Vortest konnte sie nicht davon ausgehen, dass diese Creme als kosmetisches Produkt derart heftige Hautirritationen auslöst (Landgericht Heidelberg, Az.: 3 O 5/16).

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 18 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert