Neuigkeiten Timeline

Computer, Information, Telekommunikation
November 5, 2026

Ricoh bringt neue Produktionsscanner auf den Markt, um komplexe und volumenstarke Dokumentenerfassungsaufgaben zu bewältigen.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 5, 2026

Dubai-Immobilienfinanzierung:

IT, NewMedia, Software
November 5, 2026

Checkmarx ernennt Kobi Sivilya zum CISO

Bildung, Karriere, Schulungen
November 5, 2026

Dein Leben ist kein Probelauf: Ernst Crameri über Dankbarkeit, Lebensfreude und die Kraft des Augenblicks

Medien, Kommunikation
November 5, 2026

palmerhargreaves ist jetzt „LinkedInAds certified agency“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 5, 2026

Dr. Johanna Dahm: Warum Aufhören eine der wichtigsten Entscheidungen unseres Lebens ist

Computer, Information, Telekommunikation
November 5, 2026

Controlware auf der it-sa 2026: KI, NIS2 und OT-Security im Fokus

IT, NewMedia, Software
November 5, 2026

Lünendonk-Studie: Reply zählt zu den führenden Anbietern für Digital Experience Services

IT, NewMedia, Software
November 5, 2026

E-Mail bleibt die Achillesferse moderner Cloud-Strategien

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 5, 2026

Elvio Robotics belegt zweiten Platz beim Startup Slam auf dem Europäischen Gesundheitskongress München

Computer, Information, Telekommunikation
November 5, 2026

estos erweitert ProCall Web um zentrale Kontaktverwaltung

Politik, Recht, Gesellschaft
November 5, 2026

Ende des Mandats der MINURSO: König Mohammed VI. legt die Prioritäten für die nächste Phase fest

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 5, 2026

PTA-DD: Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften gemäß Artikel 19 MAR

IT, NewMedia, Software
November 5, 2026

ENGAGE 2026: Smartsheet präsentiert vsActual

ARAG Verbrauchertipps

Tarifwechsel PKV/Religionszugehörigkeit/Sitzstreik

ARAG Verbrauchertipps

Tarifwechsel bei der Krankenversicherung
Versicherte einer privaten Krankenversicherung dürfen jederzeit in einen anderen Tarif mit gleichem Versicherungsschutz wechseln, ohne dass die Kasse einen erneuten Gesundheitscheck von ihnen verlangen darf. So sollen Versicherte in erster Linie vor überhöhten Beiträgen geschützt werden. Doch bietet der neue Tarif Zusatzleistungen, darf die Versicherung Extra-Leistungen ausschließen oder einen Risikozuschlag verlangen, auch wenn gar kein Risiko besteht. Denn Extra-Leistungen dürfen behandelt werden wie eine Zusatzversicherung. Dabei verweisen ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem eine Frau nach einer Beitragsanpassung einen neuen Tarif wählte, der die Kostenerstattung für Sehhilfen und Zahnersatz vorsah. Doch ihre Versicherung machte ihr einen Strich durch die Rechnung: Entweder sollte sie einen Zuschlag von 130 Euro zahlen oder auf die Zusatzleistungen verzichten. Zu Recht, wie höchstrichterlich entschieden wurde (BGH, Az.: IV ZR 393/15).

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/

Religionszugehörigkeit von Pflegekindern
Als sie noch das Sorgerecht für ihre Tochter hatte, stand für die Nordafrikanerin fest, dass ihre Tochter muslimisch erzogen werden sollte. Der evangelische Vater war nicht sorgeberechtigt und damit spielte seine Religionszugehörigkeit keine Rolle. Dann kam das Mädchen mit acht Jahren zu einer Dauerpflegefamilie. Diese war durch und durch katholisch und erzog auch ihre beiden leiblichen Töchter entsprechend. Dem Wunsch der Pflegeeltern, ihr Pflegekind katholisch zu taufen, damit es in der Schule am katholischen Religionsunterricht teilnehmen konnte, widersprach die leibliche Mutter der Kleinen. Ihr Kind sollte muslimisch bleiben! Die ARAG Experten weisen in diesem Zusammenhang auf die Erstbestimmung hin: Die Mutter hat die Religionszugehörigkeit der Tochter festgelegt, als sie noch das Sorgerecht hatte. Daran ist auch der Vormund gebunden und kein Gesetz darf dies gegen den Willen der Mutter ändern (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 UF 223/15).

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/

Kündigung nach Sitzstreik im Büro des Chefs
Sie wollte doch einfach nur mehr Geld. Mehrfach hatte die Leiterin einer Abteilung mit 300 Mitarbeitern ihren Chef darum gebeten, sie außertariflich zu vergüten. Als dieser sich jedoch vehement weigerte, ihr mehr Geld zu zahlen, trat die Frau in den Sitzstreik. Und zwar direkt im Büro ihres unwilligen Chefs. Der ratlose Chef, dessen Kündigungsandrohungen ungehört blieben, wollte den Betriebsrat und sogar den Ehemann um Hilfe bitten, doch das lehnte die erboste Frau ab. Nach drei Stunden musste sie schließlich von der Polizei abgeführt werden. Doch damit nicht genug; am darauffolgenden Tag zog die Frau per E-Mail über ihren Chef her. Der feuerte sie daraufhin fristlos. Nach Auskunft der ARAG Experten liegt in diesem Fall ein so genannter wilder Streik vor, also die Arbeitsniederlegung ohne die Rückendeckung einer Gewerkschaft. Und dies ist hierzulande nicht erlaubt. Trotz dieser besonders schweren Pflichtverletzung der streikenden Mitarbeiterin musste der Chef die fristlose Kündigung zurücknehmen und in eine ordentliche Kündigung umwandeln. Wie die ARAG Experten betonen, darf eine außerordentliche Kündigung immer nur das letzte Mittel sein, zu dem ein Arbeitgeber greifen darf (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Az.: 3 Sa 354/14).

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 18 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert