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ARAG Verbrauchertipps

Aufzug/Arbeitsunfall/Wochenenddienst

ARAG Verbrauchertipps

Fahrstuhl im Mietshaus muss funktionieren
Wenn sich ein Aufzug im Mietshaus befindet, muss er funktionieren. Ansonsten können Mieter nach Auskunft der ARAG Experten ihre Miete mindern. In einem konkreten Fall kürzte eine über 80-jährige Mieterin, die seit 40 Jahren in ihrer Wohnung im vierten Stock lebte, die Miete sogar um 50 Prozent. Der ebenfalls in die Jahre gekommene Fahrstuhl war vom TÜV aus sicherheitstechnischen Mängeln außer Betrieb gesetzt worden. Daher konnte die alte Dame ihre Wohnung kaum noch verlassen. Ihre schriftlichen Aufforderungen an ihre Vermieterin, den Aufzug wieder in Stand setzen zu lassen, wurden ignoriert. Vielmehr noch: Die vermeintlich clevere Vermieterin ließ den Aufzug kurzerhand sogar ausbauen. Ihr Plan ‚Kein Fahrstuhl – keine Mietminderung‘ ging jedoch nicht auf. Denn die wehrige Miet-Oma zog vor Gericht und bekam Recht. Immerhin war der Aufzug zu Beginn des Mietverhältnisses vorhanden und gehörte mithin zum vertraglich vereinbarten Zustand der Wohnung (Amtsgericht München, Az.: 425 C 11160/15).

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten

Anziehen von Schutzkleidung – versichert oder nicht?
Er wollte eben nur noch seine Arbeitssicherheitsschuhe vor seiner Wohnung anziehen. Seinen Wagen für den ersten Kundentermin des Tages hatte der selbständige Schlosser schon gepackt. Doch beim anschließenden Anziehen der Schuhe im Treppenhaus vor seiner Mietwohnung verlor er das Gleichgewicht, stürzte die Treppe hinab und verletzte sich am Rücken. An Arbeiten war nicht mehr zu denken. Die Unfallversicherung, bei der er freiwillig versichert war, verweigerte jedoch die Zahlung. Sie wertete das Anziehen der Sicherheitsschuhe und damit den Sturz nicht als Arbeitsunfall, sondern als unversicherte Vorbereitungshandlung. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das vorherige Beladen des Wagens bereits zur versicherten Tätigkeit gehörte. Und daher ist es nur logisch, dass das Anziehen der Sicherheisschuhe vor Abfahrt zum Kunden ebenfalls versichert ist. Ein ständiger Wechsel des Schuhwerks ist bei diesem Handwerker unrealistisch. Selbst wenn der Kunde, wie in diesem Fall, 30 Kilometer entfernt wohnt (Landessozialgericht Bayern, Az.: L 3 U 313/12).

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/Versicherung-und-Sicherheit

Weniger Wochenenddienste für Teilzeitkräfte
Werden Teilzeitkräfte genauso oft für Wochenendschichten eingeteilt wie ihre Vollzeitkollegen, liegt nach Auskunft der ARAG Experten unter Umständen eine Benachteiligung vor, gegen die sich Teilzeitbeschäftigte wehren können. In einem konkreten Fall wurde der Labordienst am Wochenende auf alle Mitarbeiter gleich aufgeteilt. Jeder musste an zwei Wochenendtagen im Monat arbeiten. Doch durch die wesentlich geringere Wochenarbeitszeit mussten die Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis häufiger am Wochenende ran als ihre Vollzeit-Kollegen. Eine Angestellte beschwerte sich erfolgreich vor Gericht. Anders verhält es sich nach Ansicht der ARAG Experten, wenn der Chef nachweisen kann, dass es für die Aufteilung der Wochenenddienste keine andere praktikable Lösung gibt (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 26 Sa 2340/14).

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

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ARAG SE
Brigitta Mehring
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