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ARAG Verbrauchertipps

Browser/Mehrarbeit/Ferienhaus

Kontrolle am Arbeitsplatz
Mal eben ein Post auf Facebook, eine Nachricht an den Arbeitskollegen auf Xing oder ein Blick in den privaten gmx-Account – wer am Arbeitsplatz surft, kann gefeuert werden. Diese Nachricht ist nicht neu. Aber dass der Arbeitgeber sogar den Browserverlauf im Dienstrechner auswerten darf, mag angesichts der Diskussion um den Datenschutz überraschen. ARAG Experten weisen auf ein aktuelles Urteil hin, in dem ein Chef durch das Überprüfen des Browserverlaufes nachweisen konnte, dass sein Mitarbeiter an fünf von 30 Arbeitstagen privat surfte. Die private Internetnutzung war in der Firma nicht gestattet. Daraufhin kündigte er dem Arbeitnehmer sofort. In diesem Fall war sogar die Verwertung der personenbezogenen Daten aus dem Browserverlauf als Beweis im Kündigungsschutzprozess zulässig, da der Arbeitgeber keine andere Möglichkeit hatte, die unerlaubte Internetnutzung nachzuweisen (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 5 Sa 657/15).

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen

Lohn für Mehrarbeit ist steuerpflichtig
Angestellte, die mehr als 48 Stunden wöchentlich arbeiten, überschreiten nicht nur die gesetzlich vorgegebene maximale Arbeitszeit. Wird die Mehrarbeit vom Chef mit extra Zahlungen entschädigt, müssen sie dafür auch Steuern zahlen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass dieser Mehrverdienst steuerrechtlich nicht als Schadensersatz, sondern als Arbeitslohn gewertet wird. In einem konkreten Fall bekam ein Feuerwehrmann für seine Mehrarbeit in fünf Jahren eine Ausgleichzahlung von knapp 15.000 Euro. Als das Finanzamt den Betrag versteuerte, zog er vor Gericht – ohne Erfolg (Finanzgericht Münster, Az.: 1 K 1387/15 E).

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http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen

Frostschäden im Ferienhaus – wer zahlt?
Auch für Frostschäden in nicht genutzten Ferienhäusern muss die Wohngebäudeversicherung nach Angaben von ARAG Experten im Schadensfall zahlen, wenn Haus und Heizung nachweislich ausreichend kontrolliert wurden. In einem konkreten Fall verursachte eine durch Minustemperaturen geplatze Wasserleitung in einem leer stehenden Ferienhaus einen Schaden von 11.000 Euro. Als die Eigentümer des Hauses ihrer Versicherung den Schaden meldeten, verweigerte diese die Zahlung. Ihr Argument: Das Haus und die Funktionsfähigkeit der Heizung seien bei den frostigen Temperaturen nicht regelmäßig genug konktrolliert worden. Doch die Vermieter konnten mit Hilfe von Zeugen nachweisen, dass das Haus ausreichend beheizt und dadurch gegen Frost gesichert gewesen sei. Zudem kontrollierte ein Besitzerehepaar das Ferienhaus und auch die Heizung alle zwei Wochen. Das sei oft genug, befanden auch die Richter (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 5 U 190/14).

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/heim-und-garten

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.

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ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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