Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 1, 2024

Kostenlose Stellenanzeigen im Jobportal JOBKNIGHT schalten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Mai 1, 2024

Intuition trifft Big Data: Dr. Johanna Dahms visionäre Keynote

Handel, Dienstleistungen
April 30, 2024

Danke sagen – beliebte Geschenke zum Muttertag

Auto, Verkehr
April 30, 2024

Fuhrpark und Mobilität bei Themen-Radio: Von E-Carpolicies, Mobilitätsbudgets und mehr Nachhaltigkeit

Medien, Kommunikation
April 30, 2024

PR & Kommunikation bei Themen-Radio: Von Account-Journeys, Kant für CEOs und Influencer-Marketing

Bildung, Karriere, Schulungen
April 30, 2024

Praktische Kompetenzen erlangen: Workshops für Fitness- und Gesundheitsprofis

IT, NewMedia, Software
April 30, 2024

Onapsis stellt neue Sicherheitsfunktionen für die SAP Business Technology Platform vor

Sport, Events
April 30, 2024

Olympische Spiele Paris 2024: Unvergessliches Spektakel live erleben

Tourismus, Reisen
April 30, 2024

OsaBus stärkt Position auf französischem Transportmarkt

Computer, Information, Telekommunikation
April 30, 2024

Gezielte Sichtbarkeit in der IT-Branche: PR-Gateway erschließt Fachpublikationen für effiziente Unternehmenskommunikation

Freizeit, Buntes, Vermischtes
April 30, 2024

Wohin im Allgäu – Spannende Ausflugsziele im Allgäu

Familie, Kinder, Zuhause
April 30, 2024

Uneinigkeit der Eltern: Nachname des Kinds im Losentscheid?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
April 30, 2024

B-Corp Zertifizierung erfolgreich: Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft

Tourismus, Reisen
April 30, 2024

UEFA EURO 2024: Kunst und Kultur in Stuttgart während der EM-Event-Wochen

ARAG Verbrauchertipps

– Joint am Wochenende führt zur Kündigung
– Wäsche trocknen ist kein Luxus
– Kein Schadenersatz bei Umzug in anderes Hotel

Düsseldorf, 18.10.2012

Joint am Wochenende führt zur Kündigung
Erst die Arbeit und dann … Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass der Feierabend den Chef nichts angeht. Das ist aber nicht immer der Fall, warnen jetzt ARAG Experten. Wenn nämlich der Drogenkonsum am Wochenende oder in der Freizeit die Arbeit beeinträchtigen kann, ist das durchaus ein Kündigungsgrund. In einem konkreten Fall hatten die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einem Gleisbauer gekündigt. Bei einer betriebsärztlichen Untersuchung hatte das Drogenscreening bei ihm erhöhte Werte ergeben. Der Mann gab daraufhin zu, am Wochenende Cannabis zu konsumieren. Gegen die daraufhin ausgesprochene Kündigung klagte der Mann, denn er hatte nie während der Arbeit gekifft. Der Arbeitgeber hatte die Kündigung ausgesprochen, ohne den Personalrat ordnungsgemäß zu beteiligen. Daher erklärten die Richter die Kündigung zwar aus formalen Gründen für unwirksam. Allerdings muss die BVG ihn trotzdem nicht weiter beschäftigen. Denn als Gleisbauer wird er in einem sicherheitsrelevanten Bereich eingesetzt. Eine Beschäftigung führt wegen des Haschischkonsums also zu einem Sicherheitsrisiko. Das Landesarbeitsgericht hat die Revision an das Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen (LAG Berlin-Brandenburg, Az.: 19 Sa 306/12)

Download des Textes unter:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen

Wäsche trocknen ist kein Luxus
Wenn Mietern das Wäschetrocknen in der Wohnung nicht erlaubt wird, muss der Vermieter eine andere Trockenmöglichkeit zur Verfügung stellen. Das hat das Amtsgericht Wiesbaden entschieden. Im verhandelten Fall hatte der Vermieter gewechselt. In dem Haus war das Wäschetrocknen in der Wohnung verboten – der neue Besitzer wollte den Mietern aber auch verbieten, einen Raum im Keller zum Wäschetrocknen zu nutzen. Das geht so nicht, sagen ARAG Experten, denn das Trocknen der Wäsche darf kein Luxus sein. Der Trockenraum im Keller gehörte darum auch zum jahrelangen Mietgebrauch; und der kann nur einvernehmlich mit den Mietern geändert werden. Außerdem müssen Mieter auch ohne elektrischen Wäschetrockner immer eine Möglichkeit zum Wäschetrocknen haben (AG Wiesbaden, Az.: 91 C 6517/11)

Download des Textes unter:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/heimund-garten

Kein Schadenersatz bei Umzug in anderes Hotel
Muss ein Reisender zu Beginn und am Ende seines Urlaubs jeweils in ein anderes Hotel umziehen, weil seine eigentliche Unterkunft überbucht war, berechtigt dies laut ARAG Experten zur Minderung. Dies stellt aber keine erhebliche Beeinträchtigung der gesamten Reise dar. Darum kann auch kein Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden. In dem konkreten Fall meinte das zuständige Amtsgerichts(AG), ein Schadenersatz setze eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise voraus. Zwei Umzugstage seien nicht als derartig gravierend anzusehen, dass den Reisenden die verbliebenen sechs Tage keinen Erholungswert mehr bringen könnten (AG München, Az. 171 C 25962/10).

Download des Textes unter:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt:
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 5 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert