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ARAG, stimmt das?

ARAG Experten mit Tipps für den Herbsturlaub

ARAG, stimmt das?

ARAG Experten mit Tipps für den Herbsturlaub

Für eine Sportreise benötigt man zusätzliche Absicherung
Stimmt. Bei Sportreisen wie etwa einem Surf- oder Wanderurlaub steigt das Risiko für Verletzungen und Ausrüstungsschäden. Daher raten die ARAG Experten sportiven Herbsturlaubern, ihren Versicherungsschutz zu prüfen. Eine Auslandskrankenversicherung ist – wie bei jeder normalen Auslandsreise auch – unverzichtbar. Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland und organisiert im Ernstfall auch den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland. Die gesetzliche Krankenkasse leistet hier oft nur eingeschränkt.

Sportgepäck ist auf Flugreisen laut Montrealer Übereinkommen nur noch bis zu rund 1.200 Euro versichert. Wer teure Sportgeräte wie etwa ein Surfbrett, eine Tauchausrüstung oder das Golf-Equipment mitnimmt oder vor Ort ausleiht, profitiert von einer Sportgeräte- oder Reisegepäckversicherung. Sie greift bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung. Bei riskanten Sportarten lohnt zudem ein Blick auf die Unfallversicherung, die finanzielle Unterstützung bei dauerhaften Verletzungsfolgen bietet.

Bahntickets und Sitzplatzreservierungen ins Ausland müssen extra gebucht werden
Stimmt nicht (mehr). Pünktlich zu den Herbstferien soll das Reisen mit dem Zug durch Europa deutlich einfacher werden. Die Deutsche Bahn (DB) bindet die Tickets ausländischer Bahngesellschaften an ihr eigenes Verkaufssystem an. So können Passagiere über die App oder die Homepage der DB Fahrkarten für Fahrten in Nachbarländer buchen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Möglichkeit zunächst nur für Angebote der Österreichischen und Schweizer Bundesbahnen gilt. Bis Ende 2026 soll die Buchung für nahezu alle europäischen Strecken möglich sein. Der Vorteil: Es wird nur noch ein Ticket benötigt und bei verpassten Anschlüssen gelten die Fahrgastrechte (https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/E/schiene-schienenpersonenverkehr/fahrgastrechte-zug.html) im Eisenbahnverkehr. Übrigens: Sitzplatzreservierungen verfallen, wenn man, beispielsweise aufgrund eines Zugausfalls, einen anderen Zug nehmen muss.

In Fernbussen gelten keine Fahrgastrechte
Stimmt nicht. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch für Fernbusse die Verordnung der Europäischen Union (EU) über Fahrgastrechte gilt, wenn der Bus verspätet ist, ausfällt oder überbucht wird. Allerdings nur für Strecken ab 250 Kilometern innerhalb der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Ist die Strecke kürzer, gilt nationales Recht, was Auswirkungen auf eventuelle Ansprüche bei Verspätungen oder Annullierungen haben kann. Ansonsten haben Fahrgäste bei Abfahrtsverspätungen von mehr als zwei Stunden Anspruch auf Erstattung oder eine Ersatzbeförderung. Wird eine Fahrt annulliert oder überbucht, muss das Busunternehmen ebenfalls eine Alternative anbieten oder das Ticket erstatten. Informationen über Verspätungen müssen spätestens 30 Minuten nach der geplanten Abfahrt bereitgestellt werden. Bei Annullierungen oder Wartezeiten von mehr als 90 Minuten stehen Passagieren zudem Snacks, Getränke oder gegebenenfalls eine Hotelunterbringung zu. Die ARAG Experten raten Tickets, Belege und Screenshots von Abfahrtszeiten stets aufzubewahren, um im Streitfall Beweise zur Hand zu haben. Ansprüche sollten immer schriftlich geltend gemacht werden. Im Notfall können Betroffene die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. (https://portal.sruv.de/c/token/bot-access/c8aaaf04-b72f-4e59-8d5d-0ec4c10210a1) einschalten. Übrigens: Legt der Bus eine Pause ein, müssen Passagiere selbstständig dafür sorgen, bei Anfahrt wieder an Bord zu sein. Der Busfahrer ist nicht verpflichtet, die Passagiere zu zählen oder zu warten.

Ein Feriendomizil ohne Heizung ist ein Reisemangel
Das stimmt nur bedingt. Ein eindeutiger Mangel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 651i Absatz 2) liegt nur vor, wenn die Ferienunterkunft explizit mit Heizung angeboten wurde. Ist aber eine Heizung vorhanden und wird lediglich nicht warm, raten die ARAG Experten, den Vermieter bzw. Veranstalter umgehend zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, sie zu reparieren oder mit einem anderen Gerät für Wärme zu sorgen. Stellt er sich taub oder ignoriert die Beschwerde, haben Urlauber ein Recht auf Entschädigung. Das Gleiche gilt, wenn die Unterkunft von anderen zugesicherten Leistungen deutlich abweicht. Beispielsweise, weil die Ausstattung einfacher ist, als angepriesen oder die Unterkunft ungepflegt ist.

Mietwagen sind am Urlaubsort günstiger
Stimmt nicht. Zumal man bei Online-Buchungen von zu Hause aus mehrere Anbieter in Ruhe direkt vergleichen kann. Beim Anmieten im Ausland lauern hingegen einige typische Fallen, die teuer werden können. Zum Beispiel versteckte Zusatzkosten: Versicherungen, Tankregelungen, Navigationsgeräte oder Zusatzfahrer werden oft nicht im Grundpreis ausgewiesen. Sie werden teuer nachberechnet. Versicherungsschutz ist laut ARAG Experten ein weiterer kritischer Punkt. Viele Basistarife decken nur Schäden am eigenen Fahrzeug ab, nicht aber Diebstahl oder Schäden an Dritten. Empfehlenswert ist daher eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung oder der Abschluss einer zusätzlichen Reise- oder Kreditkartenversicherung, die Mietwagen abdeckt. Auch die Fahrzeugrückgabe kann teuer werden: Verspätungen, leere Tanks oder Schäden, die erst nach der Rückgabe festgestellt werden, können nachberechnet werden. Die ARAG Experten raten, Fotos oder Videos bei Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs als Beweismittel zu machen.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
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www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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