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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Vorrang für Fußgänger +++
Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg haben Fußgänger gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen, so genannten E-Scootern oder Elektrorollern, Vorrang. Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz müssen laut ARAG die Fahrer ihre Fahrweise und Fahrgeschwindigkeit so anpassen, dass es nicht zu einer Behinderung oder Gefährdung der Fußgänger kommt. Hierzu gehöre auch, durch Warnsignale, Blickkontakt oder auf andere Weise eine Verständigung mit dem Fußgänger zu suchen. Achte oder reagiere dieser nicht auf Warnsignale, müsse das Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst werden, wenn dies erforderlich sei, um eine Behinderung oder Gefährdung zu vermeiden, betonte das Gericht (Az.: 12 U 692/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressenmitteilung des OLG Koblenz.

+++ Konkurrenz darf keine dienstliche Beurteilung schreiben +++
Eine dienstliche Beurteilung, die von einer Mitbewerberin um eine Stelle erstellt wurde, ist fehlerhaft. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg, bei der der Klage einer Arbeitnehmerin auf Entfernung der Beurteilung aus ihrer Personalakte stattgegeben wurde (Az.: 3 Ca 985/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Siegburg .

+++ Alkoholbedingter „Kater“ ist eine Krankheit“ +++
Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht als Anti-Alkoholkater-Mittel beworben werden, da es sich um eine unzulässige krankheitsbezogene Werbung handelt. Dies hat laut ARAG das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden – denn ein Kater stelle eine Krankheit dar (Az.: 6 U 114/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OLG Frankfurt.

+++ Kinder im Büro: fristlose Kündigung? +++
Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit, ist dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt laut ARAG jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber (Az.: 3 Ca 642/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Siegburg.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
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0211-963 2560
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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