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DBA Deutsche Bauwert engagiert sich für Schulbau in Äthiopien

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Schluss mit Ausreden: Warum die Suche nach Lösungen wichtiger ist als das Jammern über Probleme

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Ungeeignete Mitarbeitendenführung der Generation Z – Vermeidbare personalwirtschaftliche Kosten verhindern!

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Kompetenz braucht keine Uniform              

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„Körpergröße ist kein Upgrade“: Petition fordert faire Sitzplätze für große Menschen im Flugzeug

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Öffentliche Aktion zum Glauben startet in Düren

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Zahlen, Ziele, Fortschritte: DENIOS zieht Nachhaltigkeitsbilanz

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10 Jahre Unternehmertreffen Pfalz 2026 – Rückblick auf einen tollen Abend!

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November 3, 2026

KI ist in den Unternehmen angekommen, doch bei der Governance besteht Nachholbedarf

Kunst, Kultur
November 3, 2026

Ausstellung von Walter Angerer dem Jüngeren offiziell eröffnet

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Widerrufsrecht bei Matratzenkauf +++
Kauft ein Verbraucher über einen Online-Shop eine mit einer Schutzfolie versiegelte Matratze, steht ihm auch dann noch ein Widerrufsrecht zu, wenn er die Matratze auspackt und dabei die Schutzfolie entfernt. Matratzen gehören nicht zu den in der europäischen Verbraucherrechterichtlinie genannten Waren, bei denen aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Hinweis auf Urlaubsverfall +++
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erlischt regelmäßig nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor über seinen Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt hat. Dies gelte nicht nur für das laufende Kalenderjahr, sondern auch für den Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren, so entschied nach Auskunft der ARAG das Landesarbeitsgericht Köln in seinem Urteil vom 09.04.2019 (Az.: 4 Sa 242/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LAG Köln.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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