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November 3, 2026

KI ist in den Unternehmen angekommen, doch bei der Governance besteht Nachholbedarf

Kunst, Kultur
November 3, 2026

Ausstellung von Walter Angerer dem Jüngeren offiziell eröffnet

IT, NewMedia, Software
November 3, 2026

Crédit Mutuel Arkéa stärkt Betrugsprävention mit RiskShield von INFORM

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2026

Parkster zum sechsten Mal in Folge als Great Place To Work ausgezeichnet

Politik, Recht, Gesellschaft
November 3, 2026

Zehn Steuer-Spartipps vor dem Jahreswechsel

Garten, Bauen, Wohnen
November 3, 2026

Außen- oder Innendämmung von Gebäuden? Die Qual der Wahl.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2026

Resilienz Framework: Diagnose-Tool macht Widerstandsfähigkeit im Mittelstand in zehn Dimensionen sichtbar

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 3, 2026

25 Jahre Medi-Manage: Von der Beratung zum spezialisierten Medizintechnikunternehmen

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 3, 2026

Japanische Menstruationstasse „feminak“ eines seit über 100 Jahren bestehenden japanischen Unternehmens erstmals auf der MEDICA 2026 in Düsseldorf

Logistik, Transport
November 3, 2026

Wie gut sind Unternehmen auf Supply-Chain-Risiken vorbereitet?

Computer, Information, Telekommunikation
November 3, 2026

Genetec sieht wachsende Rolle für digitale Zwillinge im Sicherheitsbetrieb

Kunst, Kultur
November 3, 2026

ONE TOWER. A THOUSAND STORIES. – Über 900 Fotos zeigen Berliner Fernsehturm aus tollen Perspektiven, Community Voting gestartet

IT, NewMedia, Software
November 3, 2026

Wenn Industrie auf IT trifft: neue Lösungen, neue Kontakte, neue Möglichkeiten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 3, 2026

Jahrelang unentbehrlich, plötzlich aussortiert

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen zulässig +++
Die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (beispielsweise an Feriengäste) kann auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung nicht durch Mehrheitsbeschluss verboten werden. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof entschieden. Erforderlich sei die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, befand das Gericht (Az.: V ZR 112/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.

+++ Kein Schmerzensgeld für Konzertbesucherin +++
Erfolglos war die Klage einer Konzertbesucherin, die während eines Konzerts in einer Gaststätte durch einen umgefallenen Lautsprecher verletzt wurde. Sie konnte die Ursache, die den Lautsprecher zum Sturz gebracht hatte, nicht beweisen und scheiterte deshalb mit Ansprüchen gegen die Band wie auch gegen den Gastwirt. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 28.02.2019 (Az.: 8 U 45/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig.

+++ Scheidung: Kein Umgangsrecht mit dem Hund +++
Eine Frau, die nach ihrer Scheidung die Herausgabe eines vorehelich angeschafften Hundes verlangt hatte, ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gescheitert. Maßgeblich sei die Vorschrift für Haushaltsgegenstände. Die Frau habe aber kein Miteigentum an dem Hund beweisen können. Einen Anspruch auf Umgangsrecht mit dem Hund habe die Frau ebenfalls nicht. Ein solches Recht gebe es nicht, entschied laut ARAG das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 16.04.2019 (Az.: 18 UF 57/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Stuttgart.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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