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Neuer Online-Auftritt: BBM entwickelt digitale Wissens- und Serviceplattform konsequent weiter

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Pächtervermittlung für Hotels mit der Hotel Investments AG

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Jonas Glöckler wird neuer Country General Manager von CHEP für Deutschland, Österreich und die Schweiz

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„Kommunikation als Effizienzhebel im Gesundheitswesen“

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Mit Controlware zur erfolgreichen TISAX-Aktualisierung

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Kann ein Roboter Mitgefühl lernen – oder nur Muster erkennen?

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Finanzwissen-lernen.de: Kostenlos Finanzen verstehen

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Josephine Rais gestaltet exklusives Design für Russell Hobbs und Aktion gegen den Hunger

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Basiskonto zu teuer +++
Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie Kosten in Höhe von 1,50 Euro für eine beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos sind unangemessen hoch und damit unwirksam. ARAG Experten verweisen insofern auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Urteil vom 27.02.2019. Basiskonten müssten zwar nicht als günstigstes Kontomodell eines Kreditinstituts angeboten werden, sollten aber das durchschnittliche Nutzerverhalten dieser Kontoinhaber angemessen widerspiegeln, heißt es in der Begründung. (Az.: 19 U 104/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.

+++ Auto fährt alleine los – Vollkasko muss zahlen +++
Die Kfz-Vollkaskoversicherung muss auch dann für ein Schadenereignis einstehen, wenn der Sachverhalt im Einzelnen nicht aufgeklärt werden kann. Maßgeblich sei allein, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall beruhen könnten, entschied laut ARAG das Oberlandesgericht Braunschweig mit Urteil vom 11.02.2019 (Az.: 11 U 74/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig.

+++ Als „Karnevalszeit“ gilt die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch+++
Als „Karnevalszeit“ gilt (zumindest in Köln) die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch. Mit dieser Begründung hat laut ARAG das Arbeitsgericht Köln entschieden, dass eine Kellnerin, die unter anderem am Karnevalssamstag gearbeitet hatte, einen Anspruch darauf hat, dass eine „in der Karnevalszeit“ geleistete Tätigkeit in ihrem Zeugnis steht.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Arbeitsgerichtes Köln.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
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0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
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redaktion neunundzwanzig
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Lindenstraße 14
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