Neuigkeiten Timeline

Handel, Dienstleistungen
Oktober 7, 2026

Jet Döner Kebab eröffnet in Bochum seine erste Filiale in Europa

Handel, Dienstleistungen
Oktober 7, 2026

Sonntag in Weilburg: Barockes Flair trifft Einkaufsvergnügen

IT, NewMedia, Software
Oktober 7, 2026

CLion: KI-gestütztes Debugging für Embedded-Teams

IT, NewMedia, Software
Oktober 7, 2026

AI READINESS FÜR MICROSOFT-365-UMGEBUNGEN: HORNETSECURITY BY PROOFPOINT STELLT AUF DER IT-SA ERSTMALS NEUE SICHERHEITSFUNKTIONEN VOR

Handel, Dienstleistungen
Oktober 7, 2026

Individuelle Drahtbiegeteile in der Drahtbiegeindustrie

Kunst, Kultur
Oktober 7, 2026

Ernst Jockels: Freispruch bei Penck, Bewährung im Uecker-Verfahren

Mode, Trends, Lifestyle
Oktober 7, 2026

Dating Apps verlieren ihren Reiz

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 7, 2026

OHLRO startet Podcast „Aufgeschäumt und Nachgefragt“

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 7, 2026

Vier Perspektiven. Vier Gespräche.

Kunst, Kultur
Oktober 7, 2026

BooqSound vertont „Alice im Wunderland“ als Konzeptalbum

IT, NewMedia, Software
Oktober 7, 2026

Stefan Schumacher verstärkt becos mit umfassender MES-Expertise

Tourismus, Reisen
Oktober 7, 2026

Auf den Spuren einer amerikanischen Ikone des Widerstands: Wiedereröffnung des Harriet Tubman Museum & Educational Center in Maryland

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 7, 2026

Auch wenn der Strom ausfällt: Diese Alarmanlage lässt Einbrecher nicht rein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 7, 2026

W. MÜLLER macht mit, die Kunststoff-Initiative Bonn/Rhein-Sieg bekommt Verstärkung

ARAG Recht schnell…

ARAG Recht schnell…

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Einwurf-Einschreiben kein Beweis mehr für Zustellung +++
Das Bundesarbeitsgericht hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass das heutige Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post keinen Beweis mehr für den Zugang eines Schreibens liefert. Hintergrund ist das geänderte, digitalisierte Zustellverfahren: Der Zusteller scannt die Sendung und bestätigt die Zustellung bereits auf seinem Gerät, bevor der Brief tatsächlich im Briefkasten landet. Dadurch lässt sich nicht mehr mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass die Sendung tatsächlich zugestellt wurde. Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitgeber eine wichtige Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) per Einschreiben verschickt. Ein bEM soll Arbeitnehmern nach längerer Krankheit dabei helfen, wieder sicher an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren und einer erneuten Krankheit vorzubeugen. Doch der Mitarbeiter reagierte nicht, sodass der Arbeitgeber ihm später kündigte. Da er den Eingang des Schreibens nicht beweisen konnte, scheiterte die Kündigung. Das Gericht stellte klar, dass das Einwurf-Einschreiben gegenüber einem normalen Brief keine zusätzliche Beweissicherheit mehr bietet, wenn keine weiteren Nachweise für den tatsächlichen Einwurf vorliegen (Az.: 2 AZR 184/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-184-25/).

+++ Blumenkübel auf dem Gehweg müssen weg +++
Blumenkübel vor dem eigenen Haus können Ärger mit der Behörde bringen. Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wonach mehrere Pflanzgefäße entfernt werden müssen, die seit rund 20 Jahren auf einem öffentlichen Gehweg stehen. Nach Ansicht der Richter handelt es sich dabei um eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums. Gehwege seien in erster Linie für Fußgänger da und dürften nicht ohne Erlaubnis für private Zwecke genutzt werden. Auch die jahrzehntelange Duldung durch die Stadt half der Hauseigentümerin nicht weiter. Zudem könnten die Kübel den Fußgängerverkehr beeinträchtigen und insbesondere für sehbehinderte Menschen oder bei Dunkelheit ein Hindernis darstellen (Az.: 6 L 716/26).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Düsseldorf. (https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2026/6_L_716_26_Beschluss_20260605.html)

+++ Insektenfund im Essen kein erheblicher Reisemangel +++
Das Landgericht Koblenz hat laut ARAG Experten entschieden, dass ein Familienurlaub in der Dominikanischen Republik trotz einiger Unannehmlichkeiten nur geringfügig mangelhaft war. Ein Vater hatte eine Reisepreisminderung verlangt, weil sein Sohn aufgrund einer Größenbeschränkung eine Wasserrutsche nicht nutzen durfte, Kinder keinen Zutritt zu den À-la-carte-Restaurants hatten und im Essen seiner Frau ein Insekt sowie eine Made gefunden wurden. Das Gericht wertete diese Umstände jedoch als bloße Bagatellen beziehungsweise übliche Sicherheits- und Betriebsregelungen. Die Bezeichnung des Hotels als „familienfreundlich“ garantiere nicht die Nutzung sämtlicher Einrichtungen durch Kinder. Auch die einzelnen Insektenfunde stellten keinen erheblichen Reisemangel dar, zumal in tropischen Regionen ein gelegentlicher Insektenbefall nicht vollständig vermeidbar sei. Lediglich das Fehlen einer Reiseleitung vor Ort wurde als Reisemangel anerkannt, weshalb eine Minderung des Reisepreises um fünf Prozent zugesprochen wurde (Az.: 13 S 34/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Koblenz (https://lgko.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/zivilverfahren).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 20 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert