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Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Parasoft beseitigt Abhängigkeitsengpässe bei Softwarebereitstellung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

Immobilien
Juni 3, 2026

Supermarkt Immobilien Makler: Holger Ballwanz Immobilien

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Juni 3, 2026

Urlaub mit Hund – neues Buch bei Amazon für alle Hundebesitzer und die es werden möchten

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Juni 3, 2026

Rockstone News – Homerun Resources: Die Entstehung des Silica Valley in Bahia

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Juni 3, 2026

Beton-Pumpen-Service & Verleih löst alle Probleme

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Juni 3, 2026

SEPPmail auf der Public-IT-Security 2026: sichere E-Mail-Kommunikation für Behörden und öffentliche Verwaltung

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 3, 2026

Reisen mit den Vierbeinern: Das sind die haustierfreundlichsten beliebten Urlaubsdestinationen

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Juni 3, 2026

Untersuchung von Censys: 6.502 Tankfüllstandsmesser in Tankstellen öffentlich über das Internet erreichbar

Umwelt, Energie
Juni 3, 2026

Entgasung und Spülung von LNG-Tanks: sicherer Umgang mit LNG

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Juni 3, 2026

HiScout mit Modul für Geheim und Sabotageschutz für GIT SICHERHEIT AWARD nominiert

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Juni 3, 2026

Alternative zu Palantir: Neo4j übernimmt GraphAware und startet graphbasierte Analyseplattform

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Juni 3, 2026

Vom SEF-Netzwerk in die Produktion: PS Industry setzt ganzheitliche Digitalisierungsstrategie um

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Juni 3, 2026

Flache Formen am Drücker: ECO Schulte legt Klassiker neu auf

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell…

+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das Oberlandesgericht
Frankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einer
gestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Karte nie erhalten
hat. Im konkreten Fall hatten Täter die Karte auf dem Postweg abgefangen und
hohe Beträge abgehoben. Da der Kunde die Karte nie in Besitz hatte, konnte er
keine Schutzpflichten verletzen und handelte weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig. Daher musste die Bank den entstandenen Schaden vollständig ersetzen
(Az.: 17 U 62/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/schadensersatz-bei-unbefugten-geldabhebungen)

 +++ Fallstricke bei  Vertragsangeboten per WhatsApp +++Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG
Experten entschieden, dass Vertragsangebote per WhatsApp rechtlich als Angebote „unter Abwesenden“ gelten, da Nachrichten zwar schnell versendet werden, aber
nicht sofort gelesen oder beantwortet werden müssen. Deshalb gilt eine
begrenzte Annahmefrist, die in der Regel maximal vier Wochen beträgt. Im
konkreten Fall verlangte ein Cafébetreiber von einem befreundeten AG‑Vorstand
den Rückkauf von Aktien und berief sich auf ein entsprechendes
WhatsApp-Angebot. Selbst wenn ein solches Angebot vorgelegen hätte, war die
Annahme nach 31 Tagen verspätet, sodass kein wirksamer Vertrag zustande kam (Az.: 9 U 27/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/vertragsangebot-per-whatsapp-gilt-als-antrag-unter-abwesenden)

 +++ Keine Kreuzfahrt ohne Ausweis +++Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts
München, welches entschied, dass ein Ehepaar keinen Anspruch auf vollständige
Erstattung einer Kreuzfahrt hat, wenn der Personalausweis kurz vor Reisebeginn
gestohlen wird. Der Diebstahl zählt zum persönlichen Risiko der Reisenden und
gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand, der einen kostenlosen Rücktritt
rechtfertigt. Da für die Reise ein gültiges Ausweisdokument erforderlich war,
durfte das Kreuzfahrtunternehmen die Einschiffung verweigern, sodass nur ein
Teilbetrag gemäß den Stornobedingungen erstattet wurde (Az.: 172 C 24667/24‌).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München. (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2026/17.php)
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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