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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Fehlende Poolliegen können Reisemangel sein +++
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover, welches entschieden hat, dass dauerhaft mit Handtüchern blockierte Sonnenliegen am Hotelpool einen Reisemangel darstellen können, wenn Hotelpersonal oder Reiseveranstalter nicht dagegen einschreiten. Im konkreten Fall hatte ein Urlauber eine Pauschalreise nach Kos gebucht, bei der die Liegen täglich bereits ab früh morgens reserviert waren, ohne tatsächlich genutzt zu werden. Daher konnten er und seine Familie den Poolbereich kaum benutzen. Trotz Beschwerden wurde keine Abhilfe geschaffen. Das Amtsgericht Hannover wertete dies als Mangel der Reise und sprach dem Kläger eine Minderung des Reisepreises für zehn Tage um 15 Prozent zu (Az.: 527 C 9826/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/8590dc04-10ce-4656-869c-2a8ee649e728).

+++ Kein Schadensersatz bei Sturz durch Schlagloch +++
Das Landgericht Landau entschied nach Auskunft der ARAG Experten, dass ein schweres Schlagloch zwar eine Pflichtverletzung des Landes wegen unzureichender Straßeninstandhaltung darstellen kann, dies jedoch nicht automatisch zu Schadensersatz führt. Im konkreten Fall wurde die Straße als verkehrswidrig eingestuft und die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Dennoch ging ein gestürzter E-Bike-Fahrer leer aus, weil das Schlagloch für einen aufmerksamen Verkehrsteilnehmer erkennbar gewesen wäre. Da der Kläger selbst nicht ausreichend auf die Fahrbahn geachtet hatte, überwog seine Eigenverantwortung laut des Entscheidung des Landgerichts Landau in der Pfalz entscheidend (Az.: 3 O 186/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung (https://lgld.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/recht-im-alltag-1-2026).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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