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Oktober 7, 2026

Individuelle Drahtbiegeteile in der Drahtbiegeindustrie

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Oktober 7, 2026

Vier Perspektiven. Vier Gespräche.

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Einseitige Preiserhöhung bei Amazon Prime unwirksam +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Amazons AGB-Klausel zur einseitigen Preiserhöhung bei Prime unwirksam ist. Damit war auch die im September 2022 erfolgte Beitragserhöhung von rund 30 Prozent auf bis zu 89,90 Euro pro Jahr unzulässig. Die Richter beanstandeten, dass die Klausel zu unklar formuliert sei und Kunden nicht nachvollziehen könnten, wann und warum Preise steigen. Ein solches einseitiges Leistungsbestimmungsrecht benachteilige Verbraucher unangemessen. Verbraucher, die vor dem 5. Februar 2022 bereits ein Abo bei Amazon Prime hatten, können zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern, indem sie sich zur Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202404/Anmeldung/Formular_node.html) anmelden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-20 U 19/25, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Düsseldorf (https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20251030_PM_Urteil-Amazon-Verbraucherzentrale/index.php).

+++ BVerfG kippt Triage-Regelung +++
Wenn medizinische Ressourcen knapp werden, wie es beispielsweise während der Corona-Pandemie der Fall war, müssen Ärzte entscheiden, wem zuerst geholfen wird. Diese schwierige Auswahl nennt man laut ARAG Experten Triage. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nun klargestellt, dass bei einer Triage niemand wegen einer Behinderung oder Vorerkrankung benachteiligt werden darf und hat damit bisherige Triage-Regelungen für nichtig erklärt. Ärztliche Entscheidungen müssen sich allein an der aktuellen Überlebenschance orientieren, nicht an langfristigen Prognosen oder sozialen Faktoren. Die Verantwortung liegt dabei beim medizinischen Personal, das in Extremsituationen nach klaren ethischen und rechtlichen Vorgaben handeln muss (AZ: 1 BvR 2284/23 und 1 BvR 2285/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BVerfG (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-099.html).

+++ Reiseleitung muss nur per WhatsApp erreichbar sein +++
Ein Reisender buchte bei einer Reiseveranstalterin eine Pauschalreise mit einem sechstägigen Hotelaufenthalt in Dubai. Nach der Reise machte er unterschiedliche Mängel geltend. Insbesondere sei ein deutschsprachiger Reiseleiter nur per WhatsApp erreichbar gewesen und nicht durchgehend vor Ort gewesen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München, wonach dies ausreichend sei, da es keinesfalls branchenüblich sei, dass der Reiseleiter während des angebotenen Programms immer dabei ist (Az.: 158 C 14594/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG München (https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2025/30.php).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
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Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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ARAG SE
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www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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