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Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Tankdeckel abgerissen +++
Der Tankdeckel eines BMW X3 lässt sich nicht verriegeln. Das wurde in einer Waschstraße zum Problem, denn der Deckel öffnete sich und riss ab. Nicht das Problem des Betreibers, denn der habe ausreichend gewarnt, meint nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 157/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=141850&anz=1098&pos=10).

+++ Fahrrad-Verbot +++
ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis, welches einem Mann auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, wie etwa Fahrräder oder E-Scooter verbietet. Der Betroffene war mehrfach alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen und hatte seine Fahrerlaubnis verloren. Er sattelte auf ein erlaubnisfreies Mofa um, mit dem er mit 1,83 Promille die Kontrolle verlor. Als der Mann die geforderte medizinisch-psychologische Untersuchung nicht vorlegte, vermutete die Behörde die Nichteignung und untersagte ihm auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge, wie etwa Fahrräder oder E-Scooter (Az.: 1 A 176/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des OVG Saarlouis (https://www.saarland.de/ovg/DE/institution/aktuelle-meldungen/spruchpraxis/downloads/1_dl_spruchpraxis-1a176-23.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

+++ Wenn die Sicherheitskontrolle zu lange dauert +++
Wer weniger als zwei Stunden vor Abflug am Flughafen erscheint, kann keine Entschädigung verlangen, wenn er wegen Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle den Flug verpasst. Für eine Entschädigung sei entscheidend, ob ein Passagier die empfohlenen Zeitfenster vor Abflug einhalte und sich rechtzeitig zur Sicherheitskontrolle einfinde, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Koblenz (Az.: 1 O 114/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Koblenz (https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/NJRE001611068).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
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Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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