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Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Vorsicht vor manipulierten Captchas +++
Die ARAG IT-Experten warnen vor einer perfiden Betrugsmasche im Internet: Manipulierte Captchas. Dabei handelt es sich um harmlos wirkende „Ich bin kein Roboter“-Abfragen, die auf täuschend echte Webseiten weiterleiten. Beim Setzen des Häkchens wird jedoch unbemerkt ein schädlicher Befehl in die Zwischenablage des eigenen Rechners kopiert. Kurz darauf erscheint eine weitere Eingabeaufforderung, die scheinbar zur Verifizierung dient, tatsächlich aber zur Ausführung des schädlichen Codes führt. Wird der eingefügte Befehl ausgeführt, kann sich Schadsoftware installieren, die auf persönliche Daten zugreift. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Updates-Browser-Open-Source-Software/Der-Browser/Adblocker-Tracking/adblocker-tracking_node.html) empfiehlt, keine unerwarteten Anweisungen auszuführen und bei Zweifeln den Browser sofort zu schließen. Ein aktuelles Betriebssystem und verlässlicher Virenschutz bieten zusätzlichen Schutz. Auch Passwörter sollten regelmäßig geändert werden.

+++ (K)Eine Erparnis +++
In einem Mehrfamilienhaus in Bremen wurde 2017 eine Gas-Zentralheizung eingebaut. Die Vermieterin nahm dies zum Anlass, mehr Miete zu verlangen. Doch die Mieter machten nach ihrem Auszug geltend, jahrelang zu viel Miete gezahlt zu haben, da die Modernisierung zu keiner Ersparnis geführt habe. Ein Gutachten beim Landgericht bestätigte die Einschätzung der Mieter. Die ARAG Experten verweisen jedoch auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, welcher die Expertise für ungeeignet hielt: Die entscheidende Frage sei, ob nach dem Abschluss der zu den Modernisierungszwecken vorgenommenen Arbeiten zum Zeitpunkt der Abgabe der Mieterhöhungserklärung, eine (allein) durch die erfolgte bauliche Veränderung hervorgerufene messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie für die Vermieterin erwartbar gewesen sei (Az.: VIII ZR 283/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=8204&Seite=7&nr=141747&anz=1154&pos=216).

+++ Fahrtenbuchauflage bei erstem Verstoß +++
Sofern ein Verkehrsverstoß von erheblichem Gewicht ist, kann schon ein erster Verstoß die Auflage rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg, bei dem eine Auflagendauer von zwölf Monaten festgesetzt wurde, um eine effektive Kontrolle des Verkehrssünders zu ermöglichen (Az.: 5 K 753/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Hamburg (https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001607876).

+++ Einsichtnahme in Belege für Nebenkostenabrechnung +++
Mieter können auch nach Ende des Mietverhältnisses zwar grundsätzlich darum ersuchen, Einsicht in die Belege für die Betriebskosten zu erhalten, um deren Abrechnung überprüfen zu können. Sie haben aber nur ausnahmsweise einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen Belegkopien zuschickt. Nämlich dann, wenn die Einsicht beim Vermieter unzumutbar ist, etwa weil er weit entfernt wohnt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Hanau, wonach dabei die Entfernung zwischen der Mietwohnung und dem Vermieter entscheidend sei. Wie weit der neue Wohnort des Mieters von der Wohnung entfernt ist, sei irrelevant (Az.: 2 S 43/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Hanau (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000527).

+++ Unwirksame Preiserhöhung bei Netflix +++
Einige Streamingdienste wie Netflix haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln, die es ihnen ermöglichen, die Preise für Abonnements einseitig zu erhöhen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solche Preisanpassungsklauseln unwirksam sind, da sie gegen das Transparenzgebot verstoßen (Paragraf 307 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Zudem sind die Preisänderungen hinfällig, da sie ohne neue Verträge zustande gekommen sind. Netflix hatte lediglich einen Button „Preiserhöhung zustimmen“ eingeblendet. Kunden hatten also nicht die nötige Wahlfreiheit und konnten keine Willenserklärung abgeben. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass betroffene Nutzer zu viel gezahlte Beträge zurückfordern können, allerdings aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist erst ab 2019 (Landgericht Köln, Az.: 6 S 114/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Köln (https://nrwe.justiz.nrw.de/lgs/koeln/lg_koeln/j2025/6_S_114_23_Urteil_20250515.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 20 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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