Neuigkeiten Timeline

Kunst, Kultur
Oktober 24, 2026

Farbe, Form und Ausdruck: Walter Angerer der Jüngere bei KunstKlangGenuss

Tourismus, Reisen
Oktober 24, 2026

Saisonende naht – Gradierhaus noch bis 1. November in Betrieb

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Erleben Sie die besondere Atmosphäre direkt am Wasser – Wasser soweit das Auge reicht

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Meeresblick Panorama Wohnung mit eigenem Strandzugang hier sitzen Sie in der ersten Reihe

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Deichhaus herrlicher Wasserblick bis 6 Personen mit Sauna

Immobilien
Oktober 23, 2026

Baugrundstück am Meer nur noch 1 Baugrundstück

Vereine, Verbände
Oktober 23, 2026

Weiter auf Expansionskurs

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Winterurlaub auf der Baar: Haus Mohnblume in Öfingen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 23, 2026

Den Stress mit Füßen treten – das ist durchaus wörtlich gemeint!

IT, NewMedia, Software
Oktober 23, 2026

KI und Robotik im Wochentakt: dcyphr.® startet Freitags-Briefing und erweitert Workshop-Angebot

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 23, 2026

Arcanus Aerial Systems und NeuralDrones: Exlusive Partnerschaft zur Waldbranderkennung mit KI und Brandnachwache

Maschinenbau
Oktober 23, 2026

40 Jahre für die vernetzte Blechfertigung

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 23, 2026

Hainrich-Challenge: Einsparpotenziale entdecken und gewinnen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 23, 2026

Frequentis leitet europäisches SESAR-Projekt zur Weiterentwicklung der nächsten Generation von Flugsicherungssystemen

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Angaben zu geänderter Statik +++
Wer ein Wohnhaus verkauft, muss Kaufinteressenten ungefragt mitteilen, wenn in die Statik der Immobilie eingegriffen wurde. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, wonach dies selbst dann gilt, wenn der Verkäufer die Veränderungen für nicht relevant hält. Ansonsten riskiert er eine Rückabwicklung des Kaufvertrages (Az.: 7 U 45/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Zweibrücken (https://olgzw.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/verkauf-einer-immobilie-veraenderungen-an-der-statik-sind-dem-kaeufer-mitzuteilen).

+++ Zu lange Probezeit +++
Die Vereinbarung einer Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Das Arbeitsverhältnis ist nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesarbeitsgericht (BAG) dennoch ordentlich kündbar – allerdings nicht innerhalb der kurzen Frist des Paragrafen 622 Absatz 3 BGB (Az.: 2 AZR 275/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-275-23/).

+++ Drucker ist kein Maler +++
Wer einen vollautomatischen Wanddrucker professionell einsetzen will, braucht dafür keine Zulassung der Handwerkskammer. Die Nutzung des Druckers bedeutet laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nicht, dass man den handwerklichen Betrieb eines Malers und Lackierers führt (Az.: VG 4 L 847/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin (https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001600848).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 20 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert