Neuigkeiten Timeline

Umwelt, Energie
November 4, 2026

Elbwald-Rodung: Warum schaut der Hamburger Senat zu, wie die grüne Lunge im Hafen stirbt?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

Minijob-Grenze 2027: 633 Euro – was Arbeitgeber jetzt ändern müssen

Handel, Dienstleistungen
November 4, 2026

Aufträge ohne Provision: Was Handwerkerportale 2027 wirklich kosten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

E-Rechnung 2027: Wer jetzt umstellen muss und wer noch Zeit hat

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

IDC Worldwide Device Vulnerability and Exposure Management Market Shares: Tenable belegt zum achten Mal in Folge Platz 1

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

OpenCloud wird Teil der European Open Science Cloud

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

Rockstone News – Homerun Resources: Brasiliens Silica Valley im Wandel – ein neuer Aufbruch in Santa Maria Eterna

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

Digitaler Euro vor dem Durchbruch: Europas Einzelhandel steht vor einem historischen Umbruch – Bitlance Group könnte zu den großen Profiteuren zählen

Auto, Verkehr
November 4, 2026

E-Dienstwagen: MOBIKO automatisiert die Heimladeabrechnung

Garten, Bauen, Wohnen
November 4, 2026

Küchentrends 2027: Die neue Küche wird ruhiger – und gleichzeitig mutiger

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

Hyland for Microsoft Teams bringt zentral verwaltete Unternehmensinhalte direkt in Microsoft Teams

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

Initiative Cloud Services Made in Germany: Neue Ausgabe der Schriftenreihe – Stand Oktober 2026 – verfügbar

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
November 4, 2026

Alvarez & Marsal Wettbewerbsindex 2026 Branchenfokus Konsumgüter: Konsumgüterindustrie führt Wettbewerbsindex an

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

KI im Recruiting: STAFF UNITE verbindet ATS, CRM und intelligentes Kandidatenmatching in einer Lösung

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Künstliche Befruchtung im Ausland muss selbst gezahlt werden +++
Eine private Krankenversicherung muss die Kosten für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende nicht übernehmen. Zu ersetzen seien laut ARAG nur solche Behandlungen, die auch nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind (BGH, Az.: IV ZR 141/16).

+++ Ehevertrag kann nichtig sein +++
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat laut ARAG einen Ehevertrag für nichtig erklärt, nach dem die Ehefrau weder Anspruch auf den Zugewinnausgleich noch auf Teilhabe an den Rentenansprüchen ihres Mannes gehabt hätte. Zudem sollte auch ihr Unterhaltsanspruch weitgehend eingeschränkt werden. Dies sei jedenfalls in der Summe eine unangemessene Benachteiligung der Ehefrau, so der Senat (Az.: 3 W 21/17 (NL)).

+++ Schaden in Waschanlage +++
Ein Waschanlagenbetreiber muss laut ARAG durch geeignete technische oder personelle Maßnahmen sicherstellen, dass sich die Waschanlage nicht in Betrieb setzt, wenn ein Fahrzeug in Querrichtung nicht mittig positioniert ist (LG Nürnberg-Fürth, Az.: 2 O 8988/16).

Langfassungen:

Künstliche Befruchtung im Ausland muss selbst gezahlt werden
Eine private Krankenversicherung muss die Kosten für eine im Ausland vorgenommene künstliche Befruchtung mittels Eizellspende nicht übernehmen. Im konkreten Fall war die Klägerin kinderlos und begab sich 2012 in die Tschechische Republik zu einem Zentrum für In-vitro-Fertilisation (IVF). Dort wurden mehrere Versuche einer Eizellspende mit IVF-Behandlung sowie verlängerter Embryokultivierung (Blastozystentransfer) durchgeführt. Den Spenderinnen wurden Eizellen entnommen, von denen jeweils einige befruchtet wurden. Der letzte Versuch war erfolgreich, führte zu einer Schwangerschaft der Frau und schließlich zur Entbindung. Die Klägerin beanspruchte die Erstattung der Kosten dieser Behandlung (rund 11.000 Euro) von dem beklagten privaten Krankenversicherer – jedoch ohne Erfolg. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergab sich laut den Versicherungsbedingungen unter anderem aus den gesetzlichen Vorschriften – ferner war vorgesehen, dass das Versicherungsverhältnis deutschem Recht unterliegt. Diese Bestimmungen hat der BGH dahingehend ausgelegt, dass der Versicherer lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen zu ersetzen hat, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind. Zwar erstrecke sich der Versicherungsschutz nach den Musterbedingungen auch auf Heilbehandlungen in Europa – dies bedeute aber nicht, dass der Versicherer Aufwendungen für solche Behandlungen zu ersetzen hat, die in Deutschland verboten, in anderen europäischen Staaten aber erlaubt sind. Der Klägerin stehe danach kein Anspruch gegen den beklagten Versicherer zu, weil die künstliche Befruchtung mittels Eizellspende nach deutschem Recht verboten ist, erklären ARAG Experten (BGH, Az.: IV ZR 141/16).

Ehevertrag kann nichtig sein
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Ehevertrag für nichtig erklärt, nach dem die Ehefrau weder Anspruch auf den Zugewinnausgleich noch auf Teilhabe an den Rentenansprüchen ihres Mannes gehabt hätte. Die Ehefrau hatte nach dem Tod ihres Mannes entgegen des geschlossenen Ehevertrages auch ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich und damit eine Erhöhung ihres Anteils am Nachlass geltend gemacht und einen entsprechenden Erbschein beantragt. Das Amtsgericht lehnte dies ab. Schließlich habe die Ehefrau durch den notariellen Vertrag auf den Zugewinn verzichtet. Auf ihre Beschwerde hin gab das Oberlandesgericht der Frau Recht. Nach dem Vertrag hätte die Frau weder Anspruch auf den Zugewinnausgleich noch auf Teilhabe an den Rentenansprüchen ihres Mannes gehabt und ihr Unterhaltsanspruch wäre auch weitgehend eingeschränkt worden. Dies sei jedenfalls in der Summe eine unangemessene Benachteiligung der Ehefrau, so der Senat und führe zur Nichtigkeit des Ehevertrags. Denn die Ehefrau befand sich bei Abschluss des Vertrages in einer Zwangslage und war ihrem künftigen Ehemann in Lebenserfahrung und Bildung deutlich unterlegen. Sie hatte damals als Auszubildende im Betrieb ihres 20 Jahre älteren künftigen Ehemannes gearbeitet, war hochschwanger und musste damit rechnen, dass die bevorstehende Hochzeit ohne ihre Unterschrift abgesagt werden würde. Weil der Ehevertrag nichtig sei, entfalte er auch keine Rechtswirkung, so das OLG. Damit haben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt und deshalb sei der Anteil der Ehefrau am Nachlass des Ehemannes durch den Zugewinnausgleich erhöht, so die ARAG Experten (OLG Oldenburg, Az.: 3 W 21/17 (NL)).

Schaden in Waschanlage
Ein Waschanlagenbetreiber muss sicherstellen, dass sich die Waschanlage nicht in Betrieb setzt, wenn ein Fahrzeug nicht mittig positioniert ist. Die Klägerin wollte im verhandelten Fall ihren Pkw in der von der Beklagten betriebenen Waschanlage reinigen lassen. Die richtige Längsausrichtung wird in der Waschanlage durch Lichtzeichen angezeigt, im Hinblick auf die Querausrichtung gibt es weder akustische noch visuelle Hinweise. Die Klägerin rangierte mehrfach, um ihr Fahrzeug in Querrichtung mittig zu positionieren. Die Waschanlage startete schließlich ohne einen Hinweis auf eine falsche Positionierung des Fahrzeuges. Die Bürsten der Anlage kollidierten mit der linken Fahrzeugseite und beschädigten das Auto, weil dieses nicht in Querrichtung mittig positioniert war. Den Schaden von etwa 5.200 Euro verlangte die Frau von der Waschanlagenbetreiberin – der Klage wurde teilweise stattgegeben. Durch geeignete technische oder personelle Maßnahmen hätte sichergestellt werden müssen, dass sich die Waschanlage nicht in Betrieb setzt, wenn ein Fahrzeug in Querrichtung nicht mittig positioniert ist. Das Gericht hat den Anspruch allerdings um zwei Drittel gekürzt, weil die Klägerin ein erhebliches Mitverschulden treffe. Diese hätte erkennen müssen, dass ihr Fahrzeug schief stehe und es deshalb zu Beschädigungen kommen könne, ergänzen ARAG Experten (LG Nürnberg-Fürth, Az.: 2 O 8988/16).

Download der Texte:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 70 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert