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„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

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September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

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Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

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In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

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ARAG Recht schnell…

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Wer Bridge lernt, lernt eine neue Sprache

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Ab heute keine spontane Großbritannien-Reise mehr möglich +++
Ab heute können alle deutschen Reisenden, die ohne Visum nach Großbritannien einreisen, eine elektronische Reisegenehmigung (https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta) (Electronic Travel Authorisation, kurz ETA) beantragen. Diese ersetzt ab 2. April die bisherige Regelung, bei der der Reisepass für touristische Aufenthalte bis 90 Tage ausreichte. Die ETA dient als digitale Sicherheitsüberprüfung und fragt unter anderem nach möglichen Vorstrafen. Sie ist für mehrere Aufenthalte innerhalb von zwei Jahren gültig, solange der Reisepass nicht abläuft. Sollte der Pass erneuert werden, muss eine neue ETA beantragt werden. Der Antrag kann direkt über die Website der britischen Regierung (https://www.gov.uk/guidance/check-when-you-can-get-an-electronic-travel-authorisation-eta) oder über eine spezielle App (https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta#apply-for-an-eta) gestellt werden und kostet rund 12 Euro. In der Regel erfolgt die Genehmigung innerhalb weniger Minuten, maximal jedoch nach drei Tagen. Bei Pauschalreisen ist laut ARAG Experten der Veranstalter gesetzlich verpflichtet, den Reisenden vor Vertragsabschluss auf die Notwendigkeit der ETA hinzuweisen.

+++ Kein Krankengeld vor Antritt einer neuen Stelle +++
Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird nicht schon mit Abschluss eines Arbeitsvertrags begründet. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, welches entschied, dass jemand, der krank wird, ohne seine Arbeit angetreten zu haben, keinen Anspruch auf Krankengeld hat (Az.: L 16 KR 61/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen (https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/unterschrift-reicht-nicht-ohne-arbeit-kein-geld-239233.html).

+++ Kaputter Koffer muss unverzüglich gemeldet werden +++
Ein Mann meldet nach einer Flugreise Ansprüche aus dem Montrealer Übereinkommen an, weil sein Koffer beschädigt und einiges daraus gestohlen wurde – eine Woche nach Entdeckung. Zu spät, wie laut ARAG Experten das Landgericht Saarbrücken fand, denn Gepäckschäden seien unverzüglich anzuzeigen (Az.: 13 S 70/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Saarbrücken (https://recht.saarland.de/bssl/document/NJRE001599535).

+++ (Keine) Jobsuche in der Kündigungsfrist +++
Handeln Arbeitnehmer böswillig, wenn sie sich während ihrer Kündigungsfrist nicht um einen neuen Job kümmern? Laut ARAG Experten verneint das Bundesarbeitsgericht dies. Demnach können Arbeitgeber die Gehaltszahlung nicht einfach einstellen, wenn sich von ihnen freigestellte Arbeitnehmer innerhalb ihrer Kündigungsfrist keinen neuen Job suchen (Az.: 5 AZR 127/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/freistellung-waehrend-der-kuendigungsfrist-boeswilliges-unterlassen-anderweitigen-verdienstes/).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
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Claudia Wenski
Steinberg 4
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+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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