Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 15, 2026

Alvarez & Marsal European Due Diligence Report 2026: Private-Equity-Investoren richten Due Diligence stärker auf operative Wertsteigerung und Risiken

Garten, Bauen, Wohnen
September 15, 2026

Whirlpool Filter Maskottchen Ego3

IT, NewMedia, Software
September 15, 2026

Die fünf Reifegrade der KI-Softwareentwicklung

Garten, Bauen, Wohnen
September 15, 2026

Ein, zwei oder drei Sterne: Welche Elektroausstattung passt zum Eigenheim?

IT, NewMedia, Software
September 15, 2026

Baudienstleister CHRISTMANN + PFEIFER modernisiert ERP-Landschaft mit APplus

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 15, 2026

Healthtech: Implicity erhält 35 Millionen Euro Wachstumskapital für KI-gestütztes Herzmonitoring

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 15, 2026

Martin Schulze kandidiert für die IHK-Vollversammlung

Maschinenbau
September 15, 2026

InnoTrans 2026: Bornemann Gewindetechnik präsentiert neuartige In-Situ-Rissprüfung für Bahnwerkstätten

Kunst, Kultur
September 15, 2026

Indische Weisheit für die Gegenwart: Yoga Vidya veröffentlicht 108 Upanishaden auf Deutsch

Handel, Dienstleistungen
September 15, 2026

Vebego senkt Reinigungskosten durch Mattenservice

Tourismus, Reisen
September 15, 2026

Kleingruppenreisen: Die Antwort auf Tourismustrends

IT, NewMedia, Software
September 15, 2026

Teamleader bringt Künstliche Intelligenz direkt in den Agentur-Alltag

Politik, Recht, Gesellschaft
September 15, 2026

Selbstoptimierung bis zur Erschöpfung: Wann ist gut endlich gut genug?

Umwelt, Energie
September 15, 2026

Gegen Klimakrise und Eisschmelzen: Elbwald retten zeigt Flagge in Grönland

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Inflationsprämie auch bei Freistellung in Altersteilzeit +++
Eine tarifvertragliche Regelung, die Arbeitnehmer in der Passivphase ihrer Altersteilzeit vom Bezug einer Inflationsausgleichsprämie ausnimmt, ist unwirksam. Nach Auskunft der ARAG Experten sieht das Bundesarbeitsgericht hierin eine nicht zu rechtfertigende Schlechterstellung Teilzeitbeschäftigter. Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dürfe wegen der Teilzeitarbeit grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer sei daher Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare, geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht (Az.: 9 AZR 71/24 ).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/tarifvertragliche-inflationsausgleichspraemie-ausschluss-von-arbeitnehmern-in-der-passivphase-ihrer-altersteilzeit/).

+++ Schadensersatzansprüche bei Datendiebstahl +++
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkte in einem Urteil die Rechte der Betroffenen eines Facebook-Datendiebstahls und senkte die Hürden für Schadensersatzansprüche. Betroffene müssen laut ARAG Experten lediglich nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, ohne dass ein konkreter Missbrauch der Daten oder eine besondere Beeinträchtigung nachgewiesen werden muss. Zum ersten Mal nutzte der BGH das sogenannte Leitentscheidungsverfahren, was für Tausende ähnliche Klagen an Landes- und Oberlandesgerichten richtungsweisend ist. Der Schadensersatz bleibt bei einem reinen Kontrollverlust allerdings auf etwa 100 Euro begrenzt, gefordert wurden von einem Geschädigten 1.000 Euro (AZ: VI ZR 10/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024218.html?nn=19698724).

+++ Dreijährige Verjährungsfrist gilt auch bei Pauschalreisen +++
Pauschalurlauber, deren Flug sich verspätet oder gar ausfällt, haben laut ARAG Experten drei Jahre Zeit, ihre Ansprüche auf Ausgleichzahlungen bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. In einem konkreten Fall hatte eine Airline sich zunächst geweigert, zwei Urlaubern für eine knapp vierstündige Verspätung ihres Fluges nach Ägypten den geforderten Ausgleich von 800 Euro zu zahlen. Die Fluggesellschaft berief sich auf die zweijährige Verjährungsfrist, die oft bei Pauschalreisen gilt. Doch die Richter des Bundesgerichtshofs waren der Ansicht, dass hier eine dreijährige Frist gelte, unabhängig davon, ob der Flug separat oder als Teil einer Pauschalreise gebucht wurde (Az.: X ZR 62/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=138201&pos=0&anz=1).

+++ FTI startet Online-Portal für Erstattungen +++
Für Verbraucher, die bei der insolventen FTI Group Pauschalreisen gebucht haben und noch nicht kontaktiert werden konnten, da ihre Kontaktinformationen dem Deutschen Reisesicherungsfonds noch nicht vorlagen, gibt es jetzt ein offenes Online-Portal (https://registrierung.drsf.reise/start). Dort können sie sich registrieren und den Erstattungsprozess starten, indem sie ihre Toma-Vorgangsnummer (FTI) oder Buchungsnummer (BigXtra) sowie persönliche Daten eingeben. Nach der Registrierung erhalten sie einen PIN-Brief, mit dem sie einen Antrag im Erstattungsportal stellen können. Der Antrag wird geprüft, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Erstattung vorliegt. Parallel werden bereits eingereichte Anträge weiter geprüft und ausgezahlt. Zusätzlich zum Online-Portal können Verbraucher ihre Erstattungsanträge jetzt auch postalisch einreichen, wenn sie keine digitalen Kommunikationsmittel nutzen und ihren Erstattungsprozess per Post abwickeln lassen möchten.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 31 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert