Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

„Wir verstehen uns nicht nur als Hotel, sondern auch als Gastgeber auf La Gomera“

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position des BDS Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. und der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS D

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 2, 2026

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige: Position der Allianz Hauptstadtbüro Mittelstand des BDS Deutschland e.V.

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Abzocke – Schnittlauch zum Silberpreis oder lieber geschenkt?

Tourismus, Reisen
September 2, 2026

Was macht eine wirklich gute Rundreise aus?

Allgemein
September 2, 2026

Warum Ihre Online-Sichtbarkeit heute auch über den Wert Ihres Handwerksbetriebs entscheidet

Familie, Kinder, Zuhause
September 2, 2026

In jeder fünften Beziehung ist „Ich liebe Dich“ selten geworden (Studie)

Politik, Recht, Gesellschaft
September 2, 2026

ARAG Recht schnell…

Garten, Bauen, Wohnen
September 2, 2026

Bis zu 100 Euro Cashback – Hansgrohe Jubiläumsaktion

Freizeit, Buntes, Vermischtes
September 2, 2026

Wenn der Sinn dort beginnt, wo der Verstand keine Antwort findet

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Vorbeugen mit 20, gewinnen mit 80

Vereine, Verbände
September 2, 2026

Wer Bridge lernt, lernt eine neue Sprache

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 2, 2026

Stärkung der modernen hybriden Patientenversorgung

IT, NewMedia, Software
September 2, 2026

Webkonfigurator: Der kurze Weg zu qualifizierten Anfragen

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Vorsorgliche Flugannullierung erlaubt +++
Bei außergewöhnlichen Umständen, wie beispielsweise extreme Wetterlagen, haben Fluggesellschaften einen gewissen Spielraum, welche Flüge sie vorsorglich annullieren. Dabei kann die Flugstreichung laut ARAG Experten auch dann zulässig sein, wenn der Flug theoretisch möglich wäre, aber Verspätungen bei Folge-Flügen vermieden werden sollen. Allerdings muss Passagieren ein zeitnaher Ersatzflug angeboten werden. In einem konkreten Fall wurde der Flug einer Passagierin aufgrund eines Schneesturms gecancelt, so dass sie ihr Zeil erst am nächsten Tag erreichte. Einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung hatte sie aufgrund der außergewöhnlichen Umstände gemäß Fluggastrechteverordnung (Artikel 5, Absatz 3) nicht (Bundesgerichtshof, Az.: X ZR 136/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=139410&pos=0&anz=1).

+++ Beweislast bei Schäden am Mietfahrzeug +++
Wer Fahrzeuge vermietet, trägt grundsätzlich die Beweislast dafür, dass das Kfz vor der Übernahme durch den Mieter unbeschädigt war. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Münster, wonach eine Beweislastumkehr ausscheidet und insbesondere nicht durch Regelungen im Mietvertrag erreicht werden kann (Az.: 10 O 52/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Münster (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/lg_muenster/j2024/10_O_52_24_Urteil_20241011.html).

+++ Lieber die Mülltonne nutzen +++
Ein Mieter entsorgte seine Essensreste nicht in der Mülltonne, sondern über die Dachrinne. Das hat nun schwerwiegende Folgen für ihn: Wegen der an der Rinne hervorgerufenen Schäden durfte ihm der Mietvertrag gekündigt werden, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Amtsgericht Hannover.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG Hannover (https://amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/essensreste-in-dachrinne-236755.html).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 32 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert