Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Feedbackgespräche mit Azubis: So gelingt wertschätzende Kommunikation

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Erstes deutschsprachiges Fachevent für moderne Authentifizierung startet im September in Hamburg

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Urlaub mit Pflegebedürftigen: So klappt’s mit Entlastung und Sicherheit

Immobilien
Juli 16, 2026

Schneller Verkauf Ihrer Immobilie auf Rügen

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Die Schattenökonomie der Missgunst: Warum Neid der blinde Fleck der Führung ist und wie man ihn entschärft

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Checkmarx stellt Self-Healing Application Security vor

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 16, 2026

Erlebnisgutscheine: Beliebt, aber mit rechtlichen Fallstricken

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 16, 2026

Tierheimsponsoring & Adoption

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

handz.on gewinnt German Mittelstand Innovation Award 2026

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

Nächster Schritt zum digitalen Procurement: Führender Nutzfahrzeughersteller setzt auf JAGGAER One

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Handelsblatt-Ranking: b.telligent zählt erneut zu Deutschlands besten Beratungen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Cohesity ernennt Seb Fitzjohn zum Vice President Partner Channel Sales und GTM Europa

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Ist Hafer eine Lösung bei Unverträglichkeiten?

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Neurodiversität in der psychologischen Praxis

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Ausgebremst +++
Ein Radfahrer, der in einer Spielstraße ein Auto riskant überholt, schneidet, ausbremst und dadurch einen Auffahrunfall provoziert, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Nach Auskunft der ARAG Experten geht laut Oberlandesgericht Hamm der Unfall – weil von ihm selbst verschuldet – zu seinen Lasten (Az.: 7 U 30/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm (https://www.justiz.nrw/nrwe/olgs/hamm/j2024/7_U_30_23_Beschluss_20240208.html).

+++ Halter ist nicht gleich Täter +++
Wird bei einem Parkverstoß einzig aus der Haltereigenschaft auf den Verursacher geschlossen, verstößt dies gegen das Willkürverbot. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Amtsgericht hätte klären müssen, ob der Halter, der im Prozess schwieg, auch der Täter war (Az.: 2 BvR 1457/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BVerG (https://www.justiz.nrw/nrwe/olgs/hamm/j2024/7_U_30_23_Beschluss_20240208.html).

+++ Keine Lohn-Ansprüche bei Verstoß gegen Impfpflicht +++
Das Bundesarbeitsgericht hat laut ARAG Experten in zwei Fällen über Mitarbeiterinnen entschieden, die von ihrem Arbeitgeber freigestellt wurden, weil sie sich nicht gegen das Corona-Virus impfen lassen wollten. Sie haben weder Anspruch auf Urlaub noch auf Entgeltfortzahlung, befand das Gericht (Az.: 5 AZR 167/23; 5 AZR 192/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/einrichtungsbezogener-impfnachweis-unbezahlte-freistellung-abmahnung-wegen-nichtvorlage-eines-impfnachweises/).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender,
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

(Visited 20 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert