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ARAG Konzern erzielt erneut starkes Beitragsplus

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CARLDIX x LAUFEN: Neue Badkeramik-Kollektion bringt Spa-Feeling ins eigene Zuhause

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Protolabs tritt Space Foundation bei, um Luft- und Raumfahrt durch Innovationskraft in ein neues Weltraumzeitalter zu führen

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KI-gestützter SOC-Agent zum Schutz von Mobilgeräten

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Zwei Displays, ein Monitor

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Mai 20, 2026

Dean Kumpmann: Zertifizierter Immobiliengutachter aus Wuppertal mit über 1.800 Gutachten

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Wertsteigerung bei Oldtimer nicht berücksichtigt +++
Wer seinen Oldtimer gegen Beschädigung oder Zerstörung versichert, sollte laut ARAG Experten darauf achten, den versicherten Wert regelmäßig dem etwa gestiegenen Marktwert des Kfz anzupassen. Ansonsten kann es sein, dass der Betrag der Wertsteigerung im Schadensfall außen vor bleibt (Az.: 3 O 230/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Landgerichts Frankenthal (https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/entscheidung-des-monats-februar-2024/).

+++ Drohne darf nicht eingesetzt werden +++
Eine Stadt darf mit Kameras bestückte Drohnen nicht über Wohngrundstücke fliegen lassen, um für eine Beitragserhebung relevante Tatsachen – in diesem Fall die Geschossflächen von Wohnhäusern – zu ermitteln. Der Befliegung stehe das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Anwohner entgegen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az.: 4 CE 23.2267).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BayVGH (https://www.vgh.bayern.de/mam/gerichte/bayvgh/presse/pressemitteilung_bayvgh_drohnenbefliegung.pdf).

+++ Zahlungen an Ex-Partner dürfen nicht vom Kindesumgang abhängen +++
Der Umgang mit dem eigenen Kind nach Trennung oder Scheidung darf nicht an Zahlungen an den früheren Partner geknüpft und dadurch erzwungen werden. Nach Auskunft der ARAG Experten bezeichnete der Bundesgerichtshof ein solches Vorgehen als sittenwidrig und hob eine Entscheidung der Vorinstanz auf (Az.: XII ZB 385/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteiluing des BGH (https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024036.html).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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