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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Aufklärung über undichtes Rohr erforderlich +++
Weiß der Verkäufer eines Hauses von einem Riss im Kanalrohr und damit verbundenen höheren (Ab-)Wasserkosten, muss er dies dem Käufer zwingend mitteilen. Sonst mache er sich schadensersatz-pflichtig. Dies entschied laut ARAG Experten das Landgericht Köln (Az.: 7 O 26/21).
wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Köln (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2021/7_O_26_21_Urteil_20211206.html).

+++ Exmatrikulation wegen Teilnahme an Online-Chat während einer Klausur +++
Der Austausch über Prüfungsinhalte in einer Online-Chatgruppe während einer Online-Klausur stellt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin eine besonders schwere Täuschung dar, die zur Exmatrikulation führen kann. Bei der Bemessung der Sanktion habe die Hochschule insbesondere berücksichtigen dürfen, dass die Maßnahme auch generalpräventive Wirkung habe. Das sei mit Blick auf die Vielzahl der bei Online-Klausuren vorgenommenen Täuschungshandlungen gerechtfertigt (Az.: 12 K 430/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Berlin (https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1342244.php).

+++ Zum Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung +++
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kann nach Auskunft der ARAG Experten laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen erschüttert werden, wenn sich der Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich krank meldet und dies für den gesamten Zeitraum der Kündigungsfrist bleibt. Anders liegt der Fall, wenn der Arbeitnehmer sich erst krank meldet und dann die arbeitgeberseitige Kündigung erhält (Az.: 8 Sa 859/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LAG Niedersachsen (https://landesarbeitsgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/arbeitsgericht-hildesheim-in-der-regel-keine-erschutterung-des-anscheinsbeweises-einer-nur-fur-die-dauer-der-kundigungsfrist-arztlich-bescheinigten-arbeitsunfahigkeit-des-arbeitnehmers-im-falle-der-kundigung-durch-den-arbeitgeber-223555.html).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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