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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Schadensersatz wegen unterlassener Baumkontrolle +++
Die Stadt Frankfurt am Main haftet für die Totalbeschädigung eines Fiat 500 durch einen herabfallenden Ast. Die Stadt hat es pflichtwidrig unterlassen, die Krone einer auf dem Bürgersteig stehenden Robinie zu kontrollieren, obwohl diese bereits sichtbare Vitalitätsbeeinträchtigungen aufwies. Der Baum hätte ausnahmsweise mehr als nur einmal pro Jahr kontrolliert werden müssen, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 1 U 310/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des OLG Frankfurt a.M. (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/schadensersatz-wegen-unterlassener-baumkontrolle).

+++ Außerordentliche Kündigung im Fitnessstudio wegen Corona +++
Die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags durch den Kunden mit der Begründung, er könne wegen pandemiebedingten Betriebsschließungen und -beschränkungen das Fitnessstudio nicht im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen, kommt nur im Ausnahmefall in Betracht. Ob bestimmte Umstände als wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung zu werten seien, hänge vom konkreten Fall ab, entschied nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof (Az.: XII ZR 24/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=133682&pos=0&anz=1).

+++ Keine separate Kündigung einer Garage +++
Der Vermieter einer Wohnung, der mit dem Mieter zugleich einen separaten Vertrag über die Anmietung einer auf demselben Grundstück gelegenen Garage abschließt, kann den Garagenmietvertrag nicht separat kündigen. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht Hanau entschieden und eine Klage auf Rückgabe abgewiesen. Der Garagenmietvertrag bilde mit dem Mietvertrag über die Wohnung eine Einheit, so die Begründung des Gerichts (Az.: 32 C 172/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hanau (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE230004521).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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