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November 4, 2026

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November 4, 2026

Digitaler Euro vor dem Durchbruch: Europas Einzelhandel steht vor einem historischen Umbruch – Bitlance Group könnte zu den großen Profiteuren zählen

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November 4, 2026

E-Dienstwagen: MOBIKO automatisiert die Heimladeabrechnung

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November 4, 2026

Küchentrends 2027: Die neue Küche wird ruhiger – und gleichzeitig mutiger

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November 4, 2026

Hyland for Microsoft Teams bringt zentral verwaltete Unternehmensinhalte direkt in Microsoft Teams

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Initiative Cloud Services Made in Germany: Neue Ausgabe der Schriftenreihe – Stand Oktober 2026 – verfügbar

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November 4, 2026

Alvarez & Marsal Wettbewerbsindex 2026 Branchenfokus Konsumgüter: Konsumgüterindustrie führt Wettbewerbsindex an

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November 4, 2026

KI im Recruiting: STAFF UNITE verbindet ATS, CRM und intelligentes Kandidatenmatching in einer Lösung

Medizin, Gesundheit, Wellness
November 4, 2026

Diabetiker leiden häufiger an schwerer Parodontitis

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November 4, 2026

F5-Studie: Sensible Branchen und deutsche Unternehmen schlecht vor Quantenangriffen geschützt

Wissenschaft, Forschung, Technik
November 4, 2026

TANAKA entwickelt bleifreies Quantenpunktmaterial für die Infrarotsensorik in Zusammenarbeit mit der Universität Nagoya

IT, NewMedia, Software
November 4, 2026

StartUp revolutioniert lokales Marketing für die Gastronomie: TrustDino One ist live

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November 4, 2026

140 Jahre Bohnebeitel – Wurstabend am 11.11.

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November 4, 2026

Promotionbasis startet Recruiting-Automatisierung mit KI-Unterstützung und Voice-AI-Telefoninterview

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Neue EU-Verordnung für Bahnreisende +++
Ab heute gilt sie: Die Verordnung (EU) 2021/782 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R0782&from=DE) des Europäischen Parlaments über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Damit treten unter anderem neue Regeln zur Entschädigung bei Zugverspätungen oder -ausfällen in Kraft. Ab sofort gibt es beispielsweise kein Geld mehr zurück, wenn höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände dafür verantwortlich sind. Dazu zählen laut ARAG Experten z. B. extreme Witterung, Überschwemmungen, Personen auf Gleisen, Notfälle im Zug oder auch Kabeldiebstahl. Bei Zugausfällen oder -verspätungen durch Streiks gibt es allerdings weiterhin eine Entschädigung. Bei einer Verspätung von einer Stunde bekommen Fahrgäste 25 Prozent des Ticketpreises erstattet, bei einer zweistündigen Verspätung gibt es die Hälfte zurück. Zudem ändert sich die Frist, um die Entschädigung zu beantragen. Fahrgäste haben dafür jetzt nur noch drei statt zwölf Monate Zeit. Die Beantragung erfolgt unverändert online (https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte) oder per Post mit dem Fahrgastrechteformular (https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte#formular). Die Neuregelungen gelten für den Fern- und Nahverkehr in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein.

+++ Leiharbeiter dürfen weniger verdienen als Stammbelegschaft +++
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es laut ARAG Experten für Leiharbeiter kein Equal Pay. In einem konkreten Fall hatte eine Leiharbeiterin bei gleicher Tätigkeit gut vier Euro pro Stunde weniger verdient als die festangestellten Kollegen aus der Stammbelegschaft. Daher forderte sie nun die Differenz, also knapp 1.300 Euro. Dabei berief sie sich auf den Gleichstellungsgrundsatz aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Paragraf 8 Absatz 1). Doch die Richter sahen den Fall anders: Die Ungleichbehandlung der Frau war mit dem Tarifvertrag ausgeglichen. Denn der sah vor, dass ihr Entgelt auch in der entleihfreien Zeit fortgezahlt wurde. Daher hatte sie keinen Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt für gleiche Arbeit (Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 143/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/verguetung-von-leiharbeitnehmern/).

+++ Keine Abgeltung für zusätzlichen Urlaub +++
Ein Beamter kann bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand eine finanzielle Abgeltung nicht genommener Urlaubstage nur insoweit verlangen, als im entsprechenden Kalenderjahr der unionsrechtlich gewährleistete Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen nicht ausgeschöpft worden ist. Dies hat laut ARAG Experten das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Die Klage eines Ruhestandsbeamten blieb damit erfolglos (Az.: 5 K 1088/22.KO).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Koblenz (https://vgko.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Koblenz/Dokumente/Entscheidungen/Nr_10-2023_VOE_5_K_1088_22_KO_Urteil_d3b1ffc790e147619612dc675dfaf4ac.pdf).

+++ Keine Ausgleichsleistung für durchgeführten Flug mit Aufpreis +++
Wird ein Passagier von der Fluggesellschaft auf einem gebuchten Flug befördert, hat er – auch wenn dies nur gegen ein zusätzliches Entgelt erfolgt – keinen Anspruch auf Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung. Ein Fluggast buchte eine Pauschalreise in die Türkei mit Flügen von München nach Antalya und zurück, die von der beklagten Fluggesellschaft ausgeführt werden sollten. Den Hinflug trat er nicht an, da er bereits zu einem früheren Zeitpunkt in die Türkei geflogen war. Als er den Rückflug antreten wollte, machte die Airline die Beförderung von der Zahlung eines tariflichen Aufpreises abhängig. Daraufhin bezahlte der Fluggast den Betrag und wurde wie vorgesehen befördert. Die anschließend geltend gemachte Ausgleichsleistung nach der Fluggastrechtverordnung hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach Auskunft der ARAG Experten nicht zugesprochen. Denn der Flug habe stattgefunden, womit die Voraussetzung für einen Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung nicht erfüllt sei (Az.: X ZR 25/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&nr=133634&pos=26&anz=1160).

+++ Kleinkind allein im Auto +++
Wer ein Kleinkind allein im Auto zurücklässt, sollte in jedem Fall den Fahrzeugschlüssel mitnehmen. Denn es liegt nicht völlig außerhalb des Gewöhnlichen, dass das Kind den Schlüssel ins Zündschloss steckt und das Auto startet. Die aufsichtspflichtige Person haftet dann für den entstehenden Schaden – dies entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 14 U 212/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Oldenburg (https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/kleinkind-allein-im-auto-222423.html).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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