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Mehr Daten, bessere Entscheidungen? NaKoBeMo zeigt Wege zur digitalen Mobilitätssteuerung

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Wer nicht mehr an sich glaubt, hat seine Träume bereits verloren!

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November 5, 2026

Checkmarx ernennt Kobi Sivilya zum CISO

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Entzug der Fahrerlaubnis für betrunkenen Sozius auf E-Scooter +++
Fahren zwei Personen auf einem E-Scooter und hält sich der absolut fahruntüchtige Mitfahrer mit am Lenker fest, begeht er eine Trunkenheit im Verkehr (Paragraf 316 Strafgesetzbuch, StGB). Dies hat laut ARAG Experten das Landgericht Oldenburg entschieden und einen vorläufigen Fahrerlaubnisentzug bestätigt. Auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter sei die absolute Fahruntüchtigkeit ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille anzunehmen (Az.: 4 Qs 368/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Oldenburg (https://landgericht-oldenburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/fahrt-mit-e-scooter-durch-festhalten-eines-betrunkenen-sozius-an-der-lenkstange-fuhrt-zum-vorlaufigen-entzug-der-fahrerlaubnis-217355.html).

+++ Versetzung ins Ausland +++
Arbeitgeber können Beschäftigte ins Ausland versetzen, wenn nicht im Arbeitsvertrag oder den Umständen nach etwas anderes vereinbart worden ist. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Bundesarbeitsgericht im Fall von vier Ryanair-Piloten entschieden, die die Fluglinie nach Schließung ihres Nürnberger Standorts nach Italien geschickt hatte – zu deutlich niedrigeren Gehältern. Die Ausübung dieses Weisungsrechts kann allerdings stets darauf kontrolliert werden, ob es auf billige Weise ausgeübt wurde (Az.: 5 AZR 336/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/versetzung-ins-ausland/).

+++ Geldbuße wegen zu hoher Miete +++
Die Kaltmiete von 550 Euro für eine gut 33 Quadratmeter große teilmöblierte Einzimmerwohnung in Frankfurt ist mit Blick auf die aktuelle Wohnungssituation unangemessen hoch. In einem solchen Fall sei die Festsetzung einer Geldbuße wegen Mietwuchers in Höhe von 3.000 Euro nicht zu beanstanden. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Az.: 3 Ss-OWi 1115/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/3000-eu-geldbusse-wegen-unangemessen-hoher-miete).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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