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November 3, 2026

Der Weg zu einer Firma in den USA

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Reju erweitert sein Netzwerk in der Textilindustrie mit sechs Kooperationen

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Ein Dream-Team für besondere Erlebnisse

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STERN startet Standortinitiative in Frankfurt-Praunheim

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DBA Deutsche Bauwert engagiert sich für Schulbau in Äthiopien

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Schluss mit Ausreden: Warum die Suche nach Lösungen wichtiger ist als das Jammern über Probleme

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Ungeeignete Mitarbeitendenführung der Generation Z – Vermeidbare personalwirtschaftliche Kosten verhindern!

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Kompetenz braucht keine Uniform              

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November 3, 2026

„Körpergröße ist kein Upgrade“: Petition fordert faire Sitzplätze für große Menschen im Flugzeug

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November 3, 2026

Öffentliche Aktion zum Glauben startet in Düren

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November 3, 2026

Zahlen, Ziele, Fortschritte: DENIOS zieht Nachhaltigkeitsbilanz

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10 Jahre Unternehmertreffen Pfalz 2026 – Rückblick auf einen tollen Abend!

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November 3, 2026

KI ist in den Unternehmen angekommen, doch bei der Governance besteht Nachholbedarf

Kunst, Kultur
November 3, 2026

Ausstellung von Walter Angerer dem Jüngeren offiziell eröffnet

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und (Corona-)Themen auf einen Blick

+++ Übernahme von Anwaltskosten bei Flugverspätung +++
Ist eine Fluggesellschaft verpflichtet, einen Fluggast wegen einer Flugverspätung zu entschädigen, muss sie laut ARAG Experten bei Verletzung der Informationspflichten zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts im vorgerichtlichen Verfahren tragen. Dabei verweisen sie auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach die Anwaltskosten nicht auf die Entschädigung angerechnet werden dürfen, sondern zusätzlich zu zahlen sind. Ansonsten käme es einem Freifahrtschein für die Luftverkehrsunternehmen gleich, ihren Pflichten nicht ordentlich nachzukommen (Az.: X ZR 25/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=X%20ZR%2025/20&nr=122527).

+++ Kein Impfzertifikat bei Sputnik V +++
Die Zweimal-Impfung mit dem Vakzin „Sputnik V“ begründet keinen Anspruch auf Ausstellung eines inländischen Nachweises hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Dies hat laut ARAG Experten der Verwaltungsgerichtshof Hessen in Kassel entschieden (Az.: 8 B 1885/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VGH Kassel (https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/kein-anspruch-auf-ausstellung-eines-impfzertifikats-bei-zweifacher-impfung-mit).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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