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Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick

+++ Mehr Lohn für Pflegekräfte +++
Mit der aktuellen Pflegereform (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/20202021/pflegereform.html), die das Kabinett am 2. Juni beschlossen hat, soll der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden. Danach werden künftig alle Pflegekräfte nach Tarif bezahlt, ohne dass Pflegebedürftige finanziell stärker belastet werden. Im Gegenteil: Nach Auskunft der ARAG Experten sollen insbesondere diejenigen entlastet werden, die lange pflegebedürftig sind. Ab September 2022 sollen dann nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Mitarbeiter nach Tarif bezahlen. Darüber hinaus soll ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel dafür sorgen, dass Heime mehr Pflegepersonal einstellen. Gleichzeitig erhalten Pflegekräfte mehr Verantwortung und sollen auch Hilfsmittel verordnen und eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pfelge treffen können – auch dies ein weiterer Aspekt, um den Beruf attraktiver zu machen.

+++ Kein Schmerzensgeld bei Verbrennung an Suppe im Flugzeug +++
ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Köln, wonach eine Frau, die sich während eines Langstreckenflugs an ihrer Suppe verbrannt hat, kein Schmerzensgeld von der Fluggesellschaft erhält. Die Klägerin hatte durch die heiße Suppe schwere Verbrennungen im Brustbereich erlitten. Laut Urteil hatte sie dies durch ihr Verhalten jedoch selbst verschuldet (Az.: 21 O 299/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Köln (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2021/21_O_299_20_Urteil_20210525.html).

+++ Keine beliebige Preiserhöhung +++
Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen für Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserhöhungen erlaubt. Dies geht laut ARAG aus einem entsprechenden Urteil des Berliner Kammergerichts hervor – eine entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde hatte der BGH nun verworfen (Az.: I ZR 23/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=I%20ZR%2023/20&nr=118591).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963-2560
brigitta.mehring@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
04349-228026
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.arag.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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