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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Tagegeld endet nicht mit letztem Arztbesuch +++
Menschen mit einer Unfallversicherung steht Tagegeld bis zum Abschluss ihrer Behandlung und nicht nur bis zum letzten Arztbesuch zu. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs. In dem entschiedenen Fall hatte der Kläger bei seinem letzten Arztbesuch noch „10 x Krankengymnastik“ verordnet bekommen. Seine Versicherung weigerte sich, für diese Zeit weiter Tagegeld zu zahlen – zu Unrecht, wie das Gericht entschied (Az.: IV ZR 19/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH.

+++ Ohne Corona-Test keine Aufnahme im Krankenhaus +++
Ein Krankenhaus muss einen behandlungsbedürftigen Patienten nicht stationär aufnehmen, wenn dieser die Mitwirkung an einem Corona-Test verweigert. Dies gilt laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund jedenfalls dann, wenn keine akute Lebensgefahr vorliegt (Az.: 4T1/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG Dortmund.

+++ Baumfällkosten können auf Mieter umgelegt werden +++
Zur Gartenpflege im Sinne der Betriebskostenverordnung (Paragraf 2 Nr. 10, BetrKV) gehört auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht München und wies die Berufung eines Mieters gegen das erstinstanzliche Urteil zurück. Die Kosten seien daher im Mietverhältnis als Betriebskosten umlagefähig. Dies gelte unabhängig davon, ob eine Ersatzbepflanzung erfolge oder nicht (Az.: 31 S 3302/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LG München.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
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043 49 – 22 80 26
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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