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Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

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Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

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SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

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Evy Solutions zeigt sich auf zwei Leitveranstaltungen der öffentlichen Verwaltung

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Aus Cyberbond wird Vibra-TITE: Kennzeichnungsfreie Schraubensicherung mit bewährter Leistung

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becos startet Webinarreihe zur modernen Produktionsplanung

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September 1, 2026

Neunte Auflage des AKTIONÄRSTAG begrüßt Börsianer wieder in Kulmbach

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September 1, 2026

Relaunch: TECHTIMES startet B2B-Referenzmarketing für technische Unternehmen

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Zu lange nicht gefahren +++
Ein Zeitraum von mehr als 26 Jahren ohne Fahrpraxis rechtfertigt die Annahme, dass der Betreffende nicht mehr über die erforderlichen praktischen Kenntnisse für das sichere Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen B, AM und L im Straßenverkehr verfügt. Dies hat laut ARAG das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Az.: 1 K 2868/19.TR).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Trier.

+++ Manchmal ist der Käufer der Dumme +++
Wer unwissentlich ein Auto kauft, das zur Fahndung ausgeschrieben ist, kann dafür den Händler haftbar machen. In manchen Fällen ist aber auch der Käufer der Dumme, und zwar dann, wenn der Eintrag in die Fahndungsliste erst nach dem Gefahrübergang erfolgte. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach dies selbst dann gilt, wenn das tatsächliche Geschehen, das später zu der Eintragung führte, bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs stattgefunden hatte (Az.: VIII ZR 267/17, BeckRS 2020, 4703).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.

+++ Die Zeit läuft +++
Die formularmäßige Vereinbarung eines 15-Minuten-Taktes in anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen ist jedenfalls im Rechtsverkehr mit Verbrauchern wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof entschieden. Zudem erklärte er eine Klausel für unwirksam, die mindestens das Dreifache der gesetzlichen Vergütung vorsah, wobei zugleich eine Erhöhung des Gegenstandswertes vereinbart war und das Mandat die Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mandanten betraf (Az.: IX ZR 140/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
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Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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