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Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

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Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

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Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

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Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

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Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

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Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

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SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

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Evy Solutions zeigt sich auf zwei Leitveranstaltungen der öffentlichen Verwaltung

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Aus Cyberbond wird Vibra-TITE: Kennzeichnungsfreie Schraubensicherung mit bewährter Leistung

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becos startet Webinarreihe zur modernen Produktionsplanung

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September 1, 2026

„Zuhause im Wandel“: Mitmach-Projekt zu Klimaanpassung sucht Teilnehmende

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Elterngeld nur bei Wohnsitz in Deutschland +++
Elterngeld wird Personen gewährt, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Darüber hinaus können laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) Personen anspruchsberechtigt sein, die vorübergehend ins Ausland abgeordnet oder versetzt werden, beziehungsweise bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig sind (Az.: L 5 EG 9/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LSG Hessen.

+++ Kein Anspruch auf Bereinigung der Schülerakte +++
Ein Schüler, dessen Schülerakte zahlreiche Eintragungen aufweist, kann bei einem Schulwechsel nicht deren „Bereinigung“ unter Berufung auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Az.: VG 3 L 1028.19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Berlin.

+++ Explodierende E-Zigarette ist kein Arbeitsunfall +++
Explodiert der Ersatzakku einer E-Zigarette wegen des Kontaktes mit einem Dienstschlüssel in der Hosentasche, ist dies kein Arbeitsunfall. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Sozialgericht Düsseldorf entschieden. Entscheidend für die Brandgefahr sei allein der E-Zigaretten-Akku, dessen Mitführen dem persönlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen ist (Az.: S 6 U 491/16).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des SG Düsseldorf.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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