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Juli 22, 2026

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Juli 22, 2026

Bedeutung der TA Luft für Industrieanlagen

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Juli 22, 2026

Studie: E-Bikes schaffen real oft nur die Hälfte der beworbenen Reichweite – auch teure Premium-Marken

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Juli 22, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien: Ankauf, Verkauf & Hotelverpachtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

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Hansch Immobilien: Digitaler Neustart

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Juli 22, 2026

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Softengine und Step Ahead formieren sich zum vertikalen ERP-Powerhouse für den Mittelstand

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50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

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Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

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Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

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Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Einweisung in Duplexgarage ist Pflicht +++
Weist der Vermieter eines Duplexgaragenstellplatzes seinen Mieter nicht ordnungsgemäß in die Benutzung des Stellplatzes ein, so haftet er für den Schaden, der durch die fehlerhafte Benutzung durch den Mieter entstanden ist. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden. (Az.: 425 C 12888/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.

+++ Kritik an Personalabteilung kein Kündigungsgrund +++
Eine deutliche Kritik an der Personalabteilung in Form einer internen Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorstand ist bei berechtigtem Anlass kein Kündigungsgrund. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil das Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 8 Sa 483/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LAG Düsseldorf.

+++ Wirksame Mieterhöhung trotz falscher Wohnfläche +++
Mieter können an eine Mieterhöhung gebunden sein, obwohl ihre Wohnung in Wirklichkeit kleiner ist als vom Vermieter bislang zugrunde gelegt. Die höhere Miete sei auch bei falscher Rechengrundlage zumutbar, solange sie unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bleibe, entschied nach Auskunft der ARAG der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 234/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
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Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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