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TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

ARAG auf Abwegen? Dr. Paul-Otto Faßbender, Vorstandsvorsitzender des Rechtsschutzversicherers äußert sich zu Kritik aus der Anwaltschaft!

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Gerne lässt Paul Otto Faßbender, Vorstandsvorsitzender der ARAG Versicherung über die Medien verbreiten, dass er es überdrüssig sei, einen jahrzehntelangen Rechtsstreit gegen seine Schwester vor dem Landgericht Düsseldorf führen zu müssen. Es geht immerhin um beträchtliche Summen: Von 15 Millionen Euro ist nach Medienberichten die Rede.

Glückspilz Faßbender, der sein Milliardenunternehmen nach mehreren weiteren unterschiedlichen Pressemeldungen im Wege des Familienübergangs erworben, also geerbt hat, wobei er allerdings selber betont, er habe dieses Familienunternehmen „gekauft“, (Im Jahre 1972? Von erarbeitetem Geld? Oder von ererbtem?), scheint es auf der anderen Seite mit Rechtsstreitigkeiten gegen die deutsche Anwaltschaft dann doch ganz anders zu sehen: Auf entsprechende Rückfragen, weshalb seine Schadenabteilung der Anwaltschaft bei der Regulierung berechtigter Ansprüche immer wieder Steine in den Weg setzt, kommt keine Antwort! Ganz im Gegenteil: Es ist ihm schlichtweg egal und er lässt vortragen, dass so, wie das Regulierungsverhalten seines Milliardenunternehmens gestrickt sei, alles rechtens sein solle. Auch hierzu stellt er aber klar: Er sei für Beschwerden aus der Anwaltschaft (obwohl Vorstandsvorsitzender der ARAG) gar nicht zuständig. Dafür gäbe es die Beschwerdeabteilung, also brauche er sich auf Beschwerden selber auch gar nicht zu äußern…… Das mag wohl grundsätzlich stimmen, indes: wäre es nicht dennoch angebracht, auf einen anwaltlichen Hinweis, der erst nach mehreren fehlgeschlagenen Beschwerden in der Schadenabteilung der ARAG an ihn persönlich im Wege einer Vorstandsbeschwerde geht, sich nicht doch zu äußern? Die Alternative läge doch sodann in einer Eingabe an die Aufsichtsbehörde des Versicherers, der BaFin, was doch auch der Versicherer zur Vermeidung einer noch schlechteren Beschwerdestatistik eigentlich vermeiden sollte……

In mehreren Portalen liegt die ARAG bei der Beschwerdestatistik ziemlich weit vorne: Rechtsanwalt Gregor Samimi, Rechtsanwaltskammer Berlin, stellte schon vor einiger Zeit das Ergebnis einer Umfrage des Berliner Anwaltsblattes mit folgender Anmerkungen zusammen:
„Im RSV-Blog zieht die ARAG-Versicherung den Zorn der Anwälte besonders oft auf sich…. auch in den Beschwerdestatistiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nimmt die ARAG SE in den letzten Jahren bei den Rechtsschutzversicherern stets einen Platz unter den Spitzenreitern ein.“

Googelt man aktuell zu dem Versicherer (Wortkombination ARAG und VW-Abgasskandal), so kommen sehr schnell Pressemeldungen, die den Kontext tragen: „Herbe Prozessschlappen für die ARAG“: Die Anwaltskanzlei Dr. Stoll u. Sauer, Lahr, listet beispielhaft folgende Urteile deutscher Gerichte auf, in denen die ARAG keinen Deckungsschutz erteilen wollte und daher gerichtlich mittels Deckungsprozesses zur Zahlung gebracht werden musste:

Landgericht Düsseldorf, Az.: 9 O 95/16
Landgericht Düsseldorf, Az.: 9 O 157/16
Landgericht Düsseldorf, Az.: 9 O 113/16
Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 27 C 136/16
Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 55 C 66/16
Amtsgericht Düsseldorf, Az.: 56 C 108/16
Landgericht Koblenz, Az.: 16 O 70/16
Landgericht Köln, Az.: 20 O 62/16
Landgericht Mosbach, Az.: 2 O 62/16

Da fragt man sich und insbesondere auch den Vorstandsvorsitzenden Faßbender: „Muß das sein?“ Weshalb betreibt die ARAG ein derart großes Werbeengagement, sponsert Herr Faßbender Millionenbeträge über seine Stiftung, wenn er auf der anderen Seite die Anwaltschaft mit ihren berechtigten Ansprüchen in die Schranken verweisen will…..

Für den Bereich des komplexen Medizinrechtes, in dem es um oftmals schwer in ihrer Gesundheit geschädigte Versicherungsnehmer geht, stutzt die ARAG Anwälten gerne einmal den angesetzten Gebührensatz um fast die Hälfte herunter, stellt den Fall damit auf die Stufe eins Bagatellunfalles im Straßenverkehrsrecht. Mit diesem Rechtsgebiet hat die ARAG bekanntlich Erfahrung: Nomen est Omen!

Vielleicht täte ein Hinweis an den Vorsitzenden Faßbender ganz gut: Anwälte sind keine lästigen Bittsteller, wenn sie für Versicherungsnehmer der ARAG vorgehen wollen und auch Anwälte sind der Deckungsprozesse gegen die ARAG überdrüssig! Im übrigen: Jeder verlorene Deckungsprozess der ARAG geht zu Lasten der Versichertengemeinschaft.

Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich

Kontakt
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
030
8532064
ra.ciper@t-online.de
http://www.ciper.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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