Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

April, April?

ARAG Experten nennen zwei kuriose Gerichtsurteile

Dass die Deutschen berühmt für ihre Klagefreudigkeit seien, ist ein Ammenmärchen. Im europäischen Vergleich belegen alte wie neue Bundesländer nur einen mittleren Platz. Dabei geht es in den meisten Fällen um wichtige rechtliche Sachverhalte. Aber manchmal müssen sich die Gerichte auch mit skurrilen Sachverhalten befassen. ARAG Experten nennen zwei Beispiele.

Wie viel Schinken ist „1 Schinken“?
Mit dieser elementaren Frage hatte sich das AG Gifhorn zu beschäftigen. Der Streitgegenstand: ein Schinken! Der Sachverhalt: Ein 62-Jähriger zog das große Los bei einer Tombola in Isenbüttel und gewann einen Gutschein für „1 Schinken“. Als er seinen Gewinn bei einem Partyservice abholen wollte, war die Enttäuschung größer als die leckere Spezialität aus der örtlichen Räucherei. Statt der erwarteten Schweinekeule bekam er lediglich einige hundert Gramm Schinken. „Ein Schinken ist ein Schinken – und nicht ein Viertel Schinken“, beharrte der Mann. Ein handfester Streit ließ sich nicht mehr aus der Welt schaffen und mündete in einer Klage auf Herausgabe eines Schinkens. Der zuständige Richter hat der beklagten Landjugend dann auch geraten, bei künftigen Veranstaltungen die Gutscheine eindeutiger zu machen. Das hätte den Ärger möglicherweise verhindert. Allerdings wies der Richter auch die Klage ab, denn nicht-staatliche Lotterien dieser Art genießen laut Gesetz keinen Rechtsschutz, wenn nicht gerade ein schwerwiegender Betrug vorliegt, so ARAG Experten.

Ein Mann ist ein Mann…
Ein Mann ist ein Mann – und darf deshalb auf seiner Toilette auch im Stehen pinkeln! Zu diesem Schluss kam ein Richter am Amtsgericht Düsseldorf in einem Mietrechtsstreit. Geklagt hatten die Mieter einer Wohnung, die nach dem Auszug ihre volle Mietkaution in Höhe von 3.000 Euro zurückgezahlt haben wollte. Ihr Ex-Vermieter hingegen wollte 1.900 Euro als Schadensersatz einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war. Eine Reinigung sei mit handelsüblichen Mitteln nicht möglich gewesen, weshalb er den Boden habe austauschen müssen. Der Richter konnte jedoch kein Verschulden des Mieters erkennen. Wörtlich führte er im Urteil aus: „Trotz der in diesem Zusammenhang zunehmenden Domestizierung des Mannes ist das Urinieren im Stehen durchaus noch weit verbreitet. Jemand, der diesen früher herrschenden Brauch noch ausübt, muss zwar regelmäßig mit bisweilen erheblichen Auseinandersetzungen mit – insbesondere weiblichen – Mitbewohnern, nicht aber mit einer Verätzung des im Badezimmer oder Gäste-WC verlegten Marmorbodens rechnen.“ Es sei vielmehr Sache des Vermieters gewesen, seine (männlichen) Mieter auf die besondere Empfindlichkeit des Marmorfußbodens hinzuweisen (AG Düsseldorf, Az.: 42 C 10583/14). Da half dem Ex-Vermieter auch die anschließende Berufung nichts – das Landgericht Düsseldorf schloss sich den Ausführungen der Vorinstanz ausdrücklich an (LG Düsseldorf, Az.: 21 S 13/15).

Download der Texte:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
0221-92428215
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
http://www.ARAG.de

(Visited 34 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert