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Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Anwaltswoche 1/2014 zu den Themen „Lex Edathy“, EuGH zu Billig-Airlines und aktuellem Urteil des BAG

Die Anwaltswoche 1/2014 ++ Lex Edathy ++ Flugbetrieb: Zusätzliche Gebühren für Gepäckstücke sind zulässig ++ BAG: Keine Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfristen

In unserem neuen Format informieren wir Sie über die aktuellen juristischen Ereignisse der vergangenen Woche. Welche Urteile sind besonders wichtig für die Praxis? Was hat sich der Gesetzgeber Neues ausgedacht? Dazu Kommentare, Diskussionen und vielleicht auch Streitigkeiten aus der Perspektive praktizierender Anwälte. Das Ganze wie immer ungeschnitten und auf den Punkt gebracht.

Heute in Teil 1 unter anderem folgende Themen:

„Lex Edathy“

Die sogenannte „Lex Edathy“ führt zu einer erheblichen Verschärfung des Sexualstrafrechts. Problematisch vor allem, dass künftig bestraft wird, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme macht, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Der Straftatbestand ist dermaßen schwammig formuliert, dass darunter auch alle möglichen einfach nur unvorteilhaften Bilder fallen könnten. Ein Politiker, der dabei fotografiert wird, während er bei der laufenden Haushaltsdebatte unter dem Tisch eine SMS verschickt, könnte sich dadurch in seinem Ansehen geschädigt fühlen.
Außerdem wird bestraft, wer unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten anderen Person herstellt oder überträgt. Damit dringt das Strafrecht unmittelbar in den familiären Bereich. Wer seine Kinder nackt fotografiert handelt sicher befugt. Wenn dabei allerdings auch zu Besuch weilende andere Kinder mit aufgenommen werden, kann dies bereits eine Strafbarkeit begründen.
Wir meinen: Die Regelungen schießen weit über das Ziel hinaus. Formulierungen in der Presse wie „Klientelpolitik für Geistesschwache“ sind nur geringfügig übertrieben. Die gröbsten Schnitzer wird vermutlich das Verfassungsgericht kassieren.

Europäische Gerichtshof zu Billig-Airlines: Gesonderte Gepäcksgebühren zulässig

Der Europäische Gerichtshof: Fluggesellschaften dürfen auch weiterhin für Gepäckstücke gesonderte Gebühren zu erheben. Handgepäck müsse aber stets kostenlos bleiben Europäische Gerichtshof (EuGH), Urt. v. 18.09.2014, Az. C-487/12.
Wir meinen: Das Problem ist doch regelmäßig nicht die zusätzliche Gebühr, sondern die fehlende Transparenz bei der Preisgestaltung und Preis Bewerbung durch die Airlines.

Uber: vorübergehendes Verbot der Taxi-App wieder aufgehoben

Uber: Landgericht Frankfurt hebt das Verbot auf. Mit der Begründung, es habe keine Eilbedürftigkeit mehr vorgelegen, hat das Landgericht Frankfurt die einstweilige Verfügung mit der Uber die weitere Tätigkeit untersagt worden war, aufgehoben. Das Problem für die klagende Taxi Deutschland Servicegesellschaft: Uber waren bekanntermaßen schon zu lange am Markt in Deutschland tätig. Wer zu lange wartet, kann sein Recht nicht mehr im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen. Das hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob Uber nicht in einem folgenden so genannten Hauptsacheverfahren doch noch die Tätigkeit verboten wird. Das haben die Richter wohl angedeutet. Aber auch gegen diese Entscheidung wird die Taxi Deutschland Servicegesellschaft in Berufung gehen. Das wesentliche Argument: man habe nicht früher klagen können, da man zunächst durch Testfahrten Beweise sammeln musste.
Wir meinen: Einstweilige Verfügungsverfahren sind stets mit zusätzlichen Hürden verbunden. Hier kann viel schief gehen.

Das Urteil der Woche heute vom Bundesarbeitsgericht: Keine Altersdiskriminierung durch Staffelung der Kündigungsfristen

In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt, dass die in § 622 BGB gestaffelten Kündigungsfristen wirksam sind. Es ist keine Altersdiskriminierung, wenn diese Gesetzesnorm längere Kündigungsfristen für länger bestehende Arbeitsverhältnisse vorsieht.
Wir meinen: Völlig zurecht! Allein der Umstand, dass ältere Arbeitnehmer häufig auch längere Arbeitsverhältnisse haben, führt noch nicht zu einer Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer. Der Anknüpfungspunkt des Gesetzes ist nicht vorrangig das Alter, sondern das Bestehen des Arbeitsverhältnisses.

19.9.2014

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