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Antrag auf Verhinderungspflege unbedingt bis 31.12.2023

Dringende Leistungen der Pflegekasse können Ende de Jahres verfallen

Antrag auf Verhinderungspflege unbedingt bis 31.12.2023

(c) BWPN | StreetOnCamara
(c) BWPN | ineskoleva – Getty Images

Hamburg, 07.12.2023 – Die Frist für den Antrag auf Verhinderungspflege endet am 31.12.2023. Bundesweites Pflegenetzwerk (BWPN) appelliert an alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um finanzielle Unterstützung für eine vorübergehende Entlastung in der Pflege zu erhalten.

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht es, dass die Pflegeperson für eine begrenzte Zeit von bis zu sechs Wochen, bzw. stundenweise, im Jahr entlastet wird und sich erholen kann. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag auf Verhinderungspflege rechtzeitig gestellt wird, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Die unabhängigen Experten des bundesweiten Pflegenetzwerks raten dazu, den Antrag spätestens bis zum 31.12.2023 zu stellen, um die Verhinderungspflege aus 2023 in Anspruch nehmen zu können. Eine verspätete Antragstellung kann dazu führen, dass die Leistung erst zu einem späteren Zeitpunkt bewilligt wird oder sogar ganz entfällt.

Obwohl die 4-jährige Verjährungsfrist auch bei der Verhinderungspflege Anwendung findet, schützt der rechtzeitige Antrag vor unnötigen Schriftwechseln mit der Pflegekasse.

Pflegebedürftige und deren Angehörige sollten sich daher frühzeitig über die Verhinderungspflege informieren und den Antrag stellen. Die BWPN-Experten im Fachbereich Verhinderungspflege unterstützen bei der Antragstellung.

Es ist äußerst ratsam, frühzeitig zu handeln, da gegen Ende des Jahres eine große Anzahl von Anfragen eingeht und nicht alle bearbeitet werden können. Aus diesem Grund nutzen Sie für Ihre Anfrage bitte das Formular auf unserer Infoseite zur Verhinderungspflege (Link) (https://www.bwpn.de/pflegenetzwerk/verhinderungspflege/).

Seit 1998, nur drei Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung und entstanden aus einem Ehrenamt, bieten die unabhängigen Sachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerks viele Informationen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, führen kostenlose Pflege- und Wohnberatungen durch und überzeugen, als Kernkompetenz, mit fachlich fundierten Gegengutachten im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren.

Die Erreichung gerechtfertigter (hoher) Pflegegrade gelingt, auch nach inzwischen fast 50.000 erfolgreichen Verfahren, mit einer mehr als 90-prozentigen Erfolgsquote.

Das alles erfolgt UNABHÄNGIG von den Kassenverbänden!

Kontakt
Bundesweites Pflegenetzwerk
Jörg Kröning
Fahrenkrön 35b
22179 Hamburg
040/6094684-90
https://www.bwpn.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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