Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 5, 2026

Warum kommt die nächste Robotik-Revolution aus der Biologie und nicht aus dem Code

Immobilien
Juni 5, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotel in Berlin zur Übernahme

Medien, Kommunikation
Juni 5, 2026

„Aus Fremden werden Freunde“ steigt in die Spiegel-Bestsellerliste ein

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

eventbook.com und eventlocations.com erneut als „Deutschlands Beste Online-Portale 2026“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 5, 2026

Frank Hoffmann Immobilien erweitert Standortnetz um neue Filiale in Pinneberg

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 5, 2026

Software-Neuheit: Wie Fertigung und Digital Twins zusammenwachsen

Umwelt, Energie
Juni 5, 2026

Neue Marktübersicht für digitale Tools der kommunalen Wärmewende veröffentlicht

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 5, 2026

NextMedia 360 und Vollblutconsulting kooperieren

IT, NewMedia, Software
Juni 5, 2026

Reply und das Europäische Institut für Onkologie (IEO) entwickeln spezialisierte KI-Sprachmodelle für die Krebsmedizin

Handel, Dienstleistungen
Juni 5, 2026

Wechsel an der Spitze: SHK-Großhändler REISSER setzt auf fünfte Generation

Sport, Events
Juni 5, 2026

WM schauen in den USA – aber richtig günstig

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 5, 2026

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene

Allgemein
Juni 5, 2026

„Ohne Abzocke zum Erfolg“: Online-Kongress setzt auf echt statt laut

Tourismus, Reisen
Juni 5, 2026

10 Tipps für den schönsten Urlaub auf Sansibar

Ansprüche aus der D&O Versicherung geltend machen

Ansprüche aus der D&O Versicherung geltend machen

Ansprüche aus der D&O Versicherung geltend machen

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/do-versicherung.html
Es ist keine Seltenheit mehr, dass Konzerne ihre Vorstände und Aufsichtsräte in die Haftung nehmen wollen. Häufig sollen Ansprüche aus der D&O Versicherung geltend gemacht werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Werden Konzerne zum Beispiel durch Schadensersatzforderungen zur Kasse gebeten, ist es keine Seltenheit mehr, dass die Unternehmen ihre Vorstände und Aufsichtsräte in die Haftung nehmen und Ansprüche wegen Managementfehlern gegen sie geltend machen. Diese Forderungen lassen sich nicht so eben aus der Portokasse bezahlen. Um das finanzielle Risiko abzufedern, schließen daher viele Konzerne eine D&O Versicherung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/do-versicherung.html) (Directors & Officers Versicherung) für ihre leitenden Organe ab.

Die Ansprüche gegen die D&O Versicherung lassen sich jedoch nicht immer so einfach durchsetzen. Abgesehen davon, dass in der Regel nicht alle Schadensfälle durch die Police abgedeckt sind, kann es auch sein, dass sich die Versicherer weigern, die Kosten zu übernehmen. Ein Argument dabei ist, dass das Unternehmen keine ernsthafte Absicht hätte, seine leitenden Organe zu verklagen. Dies würde nur geschehen, damit die D&O Versicherung „angezapft“ werden kann. Der Bundesgerichtshof hat die Position der Versicherungsnehmer mit zwei Entscheidungen allerdings gestärkt (IV ZR 304/13 und IV ZR 51/14). Die Ernstlichkeit der Inanspruchnahme sei kein Tatbestandsmerkmal des Versicherungsfalls, so die Karlsruher Richter. Außerdem sei es möglich, dass die versicherten Manager ihre Ansprüche aus der D&O Versicherung direkt an ihren Arbeitgeber abtreten können, so dass die Forderungen des Unternehmens direkt gegen die Versicherungsgesellschaft gerichtet werden können.

Grundsätzlich sollte beim Abschluss der D&O Versicherung darauf geachtet werden, dass die Police auf die spezifischen Risiken des Unternehmens und ihrer leitenden Organe zugeschnitten ist. Insbesondere sollte dabei auf die Deckungssumme, die Rückwärtsdeckung und die Nachhaftungsdeckung geachtet werden.

Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können beim Abschluss einer D&O Versicherung beraten und auch Ansprüche durchsetzen, falls es im Schadensfall zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Versicherer kommen sollte.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/do-versicherung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 15 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert