Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Anspruch auf Verhinderungspflege nicht verfallen lassen

Sind pflegende Angehörige selbst „verhindert“, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege – bis maximal 1.550 Euro jährlich. Doch nur etwa jeder Vierte macht von seinem Anspruch Gebrauch.

Köln. Etwa jeder zweite Pflegebedürftige in Deutschland wird ausschließlich von seinen Angehörigen versorgt. Für diese bringt die verantwortungsvolle Aufgabe zuhause hohe Belastungen mit sich. Fast jeder zweite gab in einer Studie an, am Rand eines Burn-outs zu stehen. Pflegende Angehörige sollten sich daher regelmäßig eine Auszeit gönnen – und ihren jährlichen Anspruch auf sogenannte Verhinderungspflege nicht verfallen lassen.
Bereits ab Pflegestufe 0 steht pflegenden Angehörigen für das Kalenderjahr 2014 zusätzlich zum Pflegegeld ein Betrag von maximal 1.550 Euro zu. Wenn dieses Geld bis zum Jahresende nicht genutzt wird, verfällt der Anspruch. „Viele Angehörige wissen gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Finanzierung der Verhinderungspflege haben und wie sie diesen nutzen können“, so Jörg Veil, geschäftsführender Gesellschafter von Home Instead und Vorsitzender des Bundesverbands der Betreuungsdienste (BBD). „Dabei können schon wenige Stunden Unterstützung eine erhebliche Entlastung darstellen und den dringend benötigten Freiraum geben, um neue Kraft zu tanken.“ 2013 gaben die Pflegeversicherungen rund 590 Millionen für Verhinderungspflege aus – rein rechnerisch wurden also nur 23 Prozent der Gelder zur Ersatzpflege genutzt.
Anspruch bis Jahresende nutzen
Die Verhinderungspflege kann durch einen ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst erfolgen. Die Kosten der Ersatzpflege werden von den Pflegekassen bis zum jährlichen Höchstbetrag übernommen. Und das lohnt sich: Über die Gelder zur Verhinderungspflege kann beispielsweise für rund 60 Stunden ein Betreuungsdienst in Anspruch genommen werden. „Für den noch verbleibenden Zeitraum von Oktober bis Dezember bedeutet das, wöchentlich immerhin fünf Stunden externe Hilfe zu bekommen“, erläutert Jörg Veil.
Zwar besteht pro Kalenderjahr lediglich ein Gesamtanspruch für höchstens 28 Tage. Häufig ist pflegenden Angehörigen aber schon geholfen, wenn sie wenige Stunden pro Tag Unterstützung erhalten, um etwa eigene Termine wahrzunehmen oder sich auch einfach eine Auszeit zu gönnen. Und in diesen Fällen, wenn die Ersatzpflege also weniger als acht Stunden dauert, werden die Tage eben nicht auf den Gesamtanspruch von 28 Tagen angerechnet.

1994 in den USA gegründet, ist Home Instead heute der weltweite Marktführer in der stundenweisen Betreuung von Senioren in deren eigenem Zuhause. Seit 2008 bietet Home Instead seine Leistungen auch in Deutschland an. Hierzulande ist das Unternehmen mit über 15 Betrieben am Markt vertreten, die von selbstständigen Franchise-Partnern geführt werden.
Das Angebot der Home Instead Seniorenbetreuung umfasst die persönlich-menschliche Betreuung zuhause, die Begleitung im Alltag sowie die Unterstützung im Haushalt und bei der Grundpflege. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Demenzbetreuung sowie der Entlastung pflegender Angehöriger. Die durchweg nicht-medizinischen Leistungen werden von geschulten Betreuungskräften unter der Anleitung einer fachlich ausgebildeten Pflegedienstleitung erbracht. Alle Home Instead Betriebe verfügen über eine Pflegekassenzulassung, so dass die Leistungen mit der Pflegekasse abrechenbar sind.
Home Instead ist Initiator und Mitglied im Bundesverband der Betreuungsdienste (BBD), Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) sowie Fördermitglied in der Bundesinitiative „Daheim statt Heim“. Als Vollmitglied im Deutschen Franchise-Verband e.V. zählt Home Instead zudem zu den geprüften Franchise-Systemen in Deutschland.

Kontakt
Peckert Gruppe
Frau Christina Westerhorstmann
Schumannstraße 2B
53113 Bonn
0228/91158.22
c.westerhorstmann@peckert.de
http://www.peckert.de

(Visited 12 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert