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Anspruch auf Kindergeld kann durch Ferienjob gefährdet sein

Anspruch auf Kindergeld kann durch Ferienjob gefährdet sein

Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 15. April 2013********Viele Auszubildende oder Studenten nutzen die Ferienzeit oder die vorlesungsfreien Wochen dazu, ihren Geldbeutel aufzubessern. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert warnt allerdings davor, dass sich allzu viel Fleiß beim Kindergeld leider negativ auswirken kann.

„Zwar hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2012 die vormaligen Hinzuverdienstgrenzen bei volljährigem Nachwuchs gestrichen. Diejenigen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums noch weiter kindergeldberechtigt sind, müssen aber dennoch aufpassen: Für sie gilt statt dessen eine zeitliche Beschränkung von 20 Stunden pro Woche, wenn sie – etwa im Laufe einer weiteren Ausbildung – noch hinzuverdienen“, so Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Betroffen sind hiervon sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige im Nebenberuf. In Monaten mit einer „schädlichen“ Erwerbstätigkeit – in denen also die erlaubte Stundenzahl überschritten wird – fallen andernfalls für die Eltern das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge weg!

Einzige Ausnahme von dieser Beschränkung: Tätigkeiten in einem Ausbildungsverhältnis oder in einem Minijob. Auch Schüler und Studenten dürfen – z. B. als Ferienjobber – in höchstens zwei Monaten pro Jahr diese 20 Stunden überschreiten. Bedingung hierfür ist allerdings, dass sie diese Grenze im Jahresdurchschnitt insgesamt wieder einhalten.

Noch ein Hinweis: Für minderjährige Kinder gelten beim Kindergeld keine zeitlichen Begrenzungen.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Kontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
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http://www.publicity-experte.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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