Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Juni 4, 2026

Simulation, Charakterisierung und Zyklisierung von Batteriesystemen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 4, 2026

Gesundheitsförderung zum Mitmachen: Aktionstag im Rathaus-Center Pankow bringt Menschen, Ideen und Angebote zusammen

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 4, 2026

Rund 83.000 Wohnungseinbrüche im Jahr – smarte Technik schützt auch aus der Ferne

Tourismus, Reisen
Juni 3, 2026

Revolutionäres Glamping in den Blue Ridge Mountains in Virginia

Immobilien
Juni 3, 2026

Discounter Immobilien Makler

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

BusinessCode reduziert Aufwand bei Ausschreibungen deutlich

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

Sommerferien zu kurz für großes Fernweh?

Handel, Dienstleistungen
Juni 3, 2026

Lokaler Supermarkt plus(!) digitaler Warenkorb: Shopnow24 startet Pilotprojekt in Bergisch Gladbach und Koblenz

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Construction Komplete: NavVis unterstützt Flughafen München mit Dynamic Laserscanning beim Bau des Terminal 1-Pier

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Nordstern gesucht: Warum Vision wieder zählt

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

DBR77 stellt das erste europäische Large Language Model für industrielle Entscheidungen vor

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

AI-SECURITY-REPORT 2026: MICROSOFT-365-NUTZUNG IM BLINDFLUG

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 3, 2026

Qualitätskontrolle im Wandel: Exponat zeigt menschzentrierte KI in der Praxis

Immobilien
Juni 3, 2026

Planon in Microsoft Places integriert zur Optimierung von Flächen und Workplace Management

Anlagenvermittler muss Schadensersatz zahlen

Landgericht Braunschweig bejaht fehlerhafte Kapitalanlageberatung bei der Schweizer Chronos Finanz AG – verletzte Beratungspflichten führen zu Schadensersatzzahlungen

Anlagenvermittler muss Schadensersatz zahlen

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

Das Landgericht Braunschweig hat in einem aktuellen Urteil einem Kunden der Schweizer Chronos Finanz AG einen Schadensersatzanspruch gegen seinen Vermögensberater zugesprochen. Die Chronos Finanz AG betrieb das Geschäft des Policenankaufes, sie kaufte also deutsche Lebensversicherungsverträge auf mit dem Versprechen, ein Vielfaches des aktuellen Rückkaufswertes in einigen Jahren als Kaufpreis an die Kunden zurück zu gewähren. Je nach Vertragsgestaltung sollte die Kaufpreiszahlung mit einer Einmalzahlung und anschließenden Raten oder aber nur in derartigen Raten erfolgen. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat in der Vergangenheit mehrfach derartige Geschäfte als unerlaubte Bankgeschäfte angesehen und diese untersagt. Die Empfehlung, ein solches Geschäft abzuschließen, verletze die Beratungspflichten eines Kapitalanlagenberaters und verpflichte diesen zu Schadensersatz, so dass Landgericht Braunschweig.

Deutsche Lebensversicherungen genießen sicheren Ruf

„Das Landgericht Braunschweig begründet das Urteil insbesondere damit, dass mit der deutschen Lebensversicherung eine besonders sichere und durch Gesetze geregelte Kapitalanlage auf den Rat des Vermittlers hin verkauft werden sollte und das an eine vollkommen unbekannte Schweizer Firma mit unerforschtem Vermögenshintergrund und teilweise gestundeter Kaufpreiszahlung. Die Käuferin war behördlich nicht überwacht und mit dem ständigen Risiko der Insolvenz behaftet. Zwar hätte der Anleger mit der Chronos Finanz AG möglicherweise etwas mehr Rendite bekommen können, ging allerdings ein ungleich höheres Risiko ein. Hierüber hätte er besonders aufgeklärt werden müssen“, erläutert der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der das Urteil für seinen Mandanten erstritten hat.

Der Rat von Kapitalanlageberatern, angeblich unrentable Bestandsverträge, insbesondere kapital-bildende

Lebensversicherungen, aufzulösen oder zu kündigen und das freiwerdende Kapital anderen Anbietern zu überlassen, sorgt häufig für juristischen Sprengstoff. Erst aktuell hat das Landgericht München I einen Treuhänder einer Publikumspersonengesellschaft zu Schadensersatz verurteilt, weil die systematische Umdeckung von Lebensversicherungsverträgen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt. Das OLG Karlsruhe hat bereits im Jahre 2005 eine besondere Beratungspflicht angenommen, wenn der Kapitalanlagenberater in Lebensversicherungen angelegte Gelder in hochspekulative Investmentfonds umschichten will. Diesen erhöhten Beratungspflichten werden die Kapitalanlagevermittler allerdings im Regelfalle nicht gerecht.

Vermittler sind zur Risikoaufklärung verpflichtet

„Anlageberater, die ihren Kunden die Kündigung einer bestehenden Lebensversicherung empfehlen, bewegen sich auf dünnem Eis. Zwar sind kapitalbildende Lebensversicherungen gelegentlich als legaler Betrug bezeichnet worden und sie sind sicherlich nicht besonders rentierlich. Dafür aber sind sie sicher. Wer die Umschichtung einer derart sicheren Kapitalanlage in hochspekulative und riskante Anlageformen empfiehlt, muss über das geänderte Risikoprofil besonders gründlich aufklären. Wer es nicht tut, haftet auf Schadensersatz“, erläutert der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Er weist darauf hin, dass in einer Vielzahl der ihm bekannten Fälle die Vermittler von Vertriebsstrukturen ganz gezielt darauf hinwirken, bestehende Lebensversicherungsverträge zu kündigen und die freiwerdenden Gelder als Einmalzahlung in hochriskante und dubiose Sparpläne zu stecken. Unseriöse Anwälte oder Treuhandfirmen machen hierbei häufig sogar noch mit und kassieren geringe Gebühren für die Kündigung jedes einzelnen Versicherungsvertrages.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Röhlke empfehlen, sich die Kündigung bestehender Lebensversicherungen genau zu überlegen und bei Zweifeln an einem vorgeschlagenen alternativen Investment einen spezialisierten Anwalt oder die Verbraucherzentrale aufzusuchen.

V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke

Rechtsanwalt
Sofortkontakt Kanzlei Röhlke Rechtanwälte unter 030 715 206 71

Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als „Immobilienrente“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de

Kontakt:
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
anwalt@kanzlei-roehlke.de
http://www.kanzlei-roehlke.de

(Visited 21 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert