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Angriff aus Notwehr: Wenn Verteidigung zur Offensive wird

ARAG Experten mit Infos zu Pfefferspray und Co.

Angriff aus Notwehr: Wenn Verteidigung zur Offensive wird

Mit Glück kommen Wissen über Notwehr sowie erlernte Selbstverteidungstechniken nie zum Einsatz. Dennoch ist es nützlich, gegen brenzlige Situationen gewappnet zu sein. Viele Menschen möchten sich vor allem, wenn sie in der bevorstehenden Karnevalszeit in den Abend- und Nachtstunden unterwegs sind, auf Gefahrensituationen vorbereiten. Was zu tun und was besser zu lassen ist, wenn man angegriffen wird, darüber geben ARAG Experten Auskunft.

Was ist eigentlich Notwehr?
Vor Gericht ist die Frage, ob jemand in Notwehr gehandelt hat, oft entscheidend für das Urteil und das Strafmaß. Zunächst einmal weisen die ARAG Experten darauf hin, dass jeder, der in irgendeiner Form angegriffen wird, das Recht hat, sich selbst zu verteidigen. Dabei geht es in der Regel um die Reaktion auf einen Angriff, bei dem man sich selbst schützen will. Dieses Recht gilt aber auch, wenn man jemand anderem in einer gefährlichen Situation zu Hilfe kommt (Paragraf 32 Strafgesetzbuch (StGB)). Ganz so einfach, wie es klingt, ist es allerdings oft nicht. Denn die Tat, die die Notwehr auslöst, muss tatsächlich ein rechtswidriger und auch vorsätzlicher Angriff sein. So stellt beispielsweise ein Unfall keine Notwehrlage dar. Des Weiteren muss die eigene Abwehr unmittelbar als Reaktion erfolgen, ansonsten handelt es sich um einen geplanten Racheakt, der sehr wohl geahndet wird. Erlaubt ist allerdings ebenso die sogenannte antizipierte Notwehr, die Anwendung findet, um einem drohenden Überfall zuvorzukommen und diesen abzuwehren.

Welche Notwehr-Maßnahmen sind erlaubt?
Als Notwehrhandlung wird das mildeste zur Verfügung stehende Mittel anerkannt. Heißt also, dass der Überfallene, sollte er verschiedene Abwehrmittel zur Verfügung haben, zu demjenigen greifen sollte, das den geringeren Schaden anrichtet. Konkret müsste man sich beispielsweise also mit Fäusten gegen einen Angriff wehren, anstatt zum Messer zu greifen. In der Realität wird aber gerade bei Straftaten gegen die Zivilbevölkerung berücksichtigt, dass das Opfer in einem psychischen Ausnahmezustand ist. Und da Notwehr die spontane Reaktion auf eine plötzliche Gefahr darstellt, ist nicht zu erwarten, dass der Überfallene zunächst abwägt, wie er sich wehrt, sondern es ist nachvollziehbar, dass diese Handlung umgehend erfolgt. Geht es um vermeintliche Lebensgefahr, wird niemand auf das erfolgversprechendste Mittel verzichten, das ihm zur Verfügung steht.

Ist Pfefferspray ein erlaubter Selbstschutz?
Wer sich auf Karnevalspartys oder Faschingsumzügen nicht sicher fühlt, greift gerne auf Reizgas- und Pfefferspray (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/pfefferspray-notwehr/) zurück. Laut der ARAG Experten kann beides legal erworben werden, muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So darf die Sprühweite zwei Meter nicht überschreiten und die Flasche muss mit Prüfkennzeichen versehen sein. Pfefferspray muss zudem den Zusatz „Tierabwehr“ enthalten, denn dann gilt es nicht als Waffe und kann von jedermann erworben werden. Im Notfall darf es aber dennoch gegen Menschen gerichtet werden. Es ist übrigens deutlich effektiver als Reizgas, auf das viele kaum reagieren. Auch Elektroschocker sind laut ARAG Experten nicht per se verboten. Allerdings müssen die Geräte das PTB-Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen, das unter anderem besagt, dass der Elektroschocker gesundheitlich unbedenklich ist und sich beispielsweise nach spätestens zehn Sekunden selbst abschaltet.

Womit kann man sich noch wehren?
Keine Waffe als solche, aber dennoch durchaus effektiv gegen Angreifer ist ein Schrillalarm, der über kleine Geräte, aber auch über bestimmte Uhren abgegeben werden kann. Genauso ungefährlich für einen selbst und dennoch eine mögliche Abschreckung ist eine extrem starke Taschenlampe, mit der der Kriminelle geblendet wird und die andere auf die Situation aufmerksam macht. Von allen anderen Waffen raten die ARAG Experten eher ab, weil deren Einsatz – selbst wenn er erlaubt ist – nicht in jeder Situation rechtlich zulässig ist und die eigene Gefahrensituation verschärfen kann.

Was ist mit Selbstverteidigungskursen?
Eine Möglichkeit, mehr Sicherheit im Alltag zu erlangen, ist ein Selbstverteidigungskurs. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die dabei erlernten Techniken keine Garantie für eine erfolgreiche Notwehr sind. Vielmehr kann ein solches Training helfen, überhaupt erst einmal zu verstehen, wie Angriffe vonstattengehen und welche Form von Taten drohen können. Zudem lernen die Teilnehmer, welche Reaktion für einen selbst die sinnvollste sein kann. Ein solcher Kurs schließt aber auch das Führen von Selbstverteidigungswaffen und den Umgang mit ihnen nicht aus.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

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