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Änderung eines Testaments

Änderung eines Testaments

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http://www.grprainer.com/Erbrecht.html Ergänzungen auf der Kopie eines Originaltestaments bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterschrift. Fehlt die Unterschrift des Erblassers unter den Ergänzungen, liegt keine formwirksame letztwillige Verfügung vor.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ergänzungen des Erblassers auf der Kopie eines Originaltestamtens bedürfen laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 31.08.2011 (Az.: 31 Wx 179/10) zu ihrer Wirksamkeit der eigenhändigen Unterschrift durch den Erblasser. Fehlt eine solche Unterschrift, liege nach Ansicht der Richter keine formwirksame letztwillige Verfügung vor. Änderungen oder Ergänzungen durch den Erblasser auf der Kopie eines Testaments sollen zwar grundsätzlich möglich sein. Um jedoch Wirksamkeit entfalten zu können, müsste der Erblasser diese eigenhändig unterschreiben.

Grundsätzlich dient die Unterschrift unter dem Testament der Identifikation des Erblassers. Die Unterschrift dokumentiert, dass der Erblasser sich zu der eigenhändig verfassten handschriftlichen Erklärung bekennt. Durch die Unterschrift wird der Text räumlich abgeschlossen. Dieser Grundsatz müsse nach Ansicht des Oberlandesgerichts München, nicht nur für das Testament selbst gelten, sondern auch für Ergänzungen des Erblassers auf der Kopie eines Originaltestamentes. Ausnahmen von diesem Grundsatz sollen nur dann möglich sein, wenn Zusätze zwar unter der Unterschrift erfolgen, die Verständlichkeit des Testaments aber nur durch diese Zusätze gewährleistet wird. Das Oberlandesgericht München führt zudem aus, dass eine auf der Kopie eines Testaments angebrachte Unterschrift, jedoch keine formwirksame testamentarische Verfügung darstelle, wenn sich diese Unterschrift nicht erkennbar auf die dort vorgenommenen Ergänzungen beziehe.

Das deutsche Erbrecht ist durchdacht, für Laien jedoch schwer zu durchschauen. Trotz dieser Tatsache setzen viele Erblasser ihr eigenes Testament ohne professionelle Hilfe auf. Die Folgen sind häufig, dass das aufgesetzte Testament nicht formwirksam ist und somit Streit unter den Erben entsteht. Wird auf die Erstellung eines Testaments ganz verzichtet, bestimmt das Gesetz die Erben und die Erbanteile.

Ein unwirksames oder nicht sorgfältig erstelltes Testament kann weitreichende Folgen haben. Ein im Erbrecht tätiger Anwalt beugt dem vor und unterstützt Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments.

Ein Rechtsrat von einem im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt kann Ihnen zu einem einwandfreien Testament verhelfen. Ordnen Sie Ihren Nachlass mit dieser Hilfe, sodass Ihre Erben Ihren letzten Willen respektieren.

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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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