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Amazon verwendet Marken missbräuchlich, um Kunden Fremdprodukte vorzuschlagen

Deutsch-österreichischer Gesundheitsmattenhersteller goFit klagte Amazon wegen Autocomplete-Funktion

Amazon verwendet Marken missbräuchlich, um Kunden Fremdprodukte vorzuschlagen

Dietlinde Haverkamp, Geschäftsführerin goFit Gesundheit GmbH

Mürzhofen, 10. Juli 2015 – Die goFit Gesundheit GmbH erhob Klage beim Landgericht Köln gegen Amazon Europe Core S.à.r.l. wegen der von der Beklagten verwendeten Autocomplete-Funktion (Az. 84 O 13/15) und bekam Recht. Mit der Klage wollte goFit feststellen, ob und in welchem Ausmaß potenzielle goFit-Kunden durch Suchergebnisse bei Amazon getäuscht werden. goFit lässt seine Produkte nicht von Amazon verkaufen. Der Vertrieb erfolgt vielmehr mittels eigener Fachhändler, spezieller Webseiten und Handelsvertreter. Dennoch wurden auf der Webseite www.amazon.de bei der Eingabe von Wörtern und Wortbestandteilen wie „gofit“, „gof“ oder „gofi“ zahlreiche Suchvorschläge wie „gofit gesundheitsmatte“, „gofit matte original“ oder „gofit fußreflexzonenmassagematte“ vorgeschlagen. Klickte man auf einen dieser Suchwortvorschläge, wurde eine ganze Reihe an vorgeschlagenen Produkten angezeigt, die sehr ähnlich aussahen, aber mit der goFit-Gesundheitsmatte nichts zu tun hatten.

Widerrechtliche Bemächtigung von Marken
Das Landgericht Köln stellte fest, dass das Verhalten von Amazon als Verletzung der geschäftlichen Bezeichnung „goFit“ zu werten ist . Denn die auf www.amazon.de angebotenen Suchwortvorschläge verleiteten einen Nutzer dazu, zu denken, dass seine Suche erfolgreich war und sich hinter den Suchwortvorschlägen Produkte der Klägerin verbergen.

Amazon muss seine Suchfunktion auf der Webseite www.amazon.de umprogrammieren. Darüber hinaus verurteilte das Gericht den Onlinehändler, es zu unterlassen, das Kennzeichen einer Verkäuferin von Markenartikeln im Zusammenhang mit so genannten Suchwortvorschlägen auf der Webseite www.amazon.de zu benutzen. Bei Verstößen gegen das Verbot droht der Amazon Europe Core S.a.r.l., ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder für deren Geschäftsführung Ordnungshaft. Außerdem wurde Amazon verurteilt, der Klägerin Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlungen zu erteilen.

goFit-Geschäftsführerin Dietlinde Haverkamp und ihr Rechtsvertreter, Dr. Arthur Waldenberger, Partner der Kanzlei „Waldenberger Rechtsanwälte“ in Berlin, sagen, dass man nach Berücksichtigung aller Angaben von Amazon zum Schluss gelangen könne, es sei Bestandteil der Geschäftspraxis Amazons, sich widerrechtlich der Marken oder geschäftlichen Kennzeichen von Unternehmen zu bemächtigen, die nicht über Amazon verkaufen wollen. „Mit Hilfe der Markenverletzungen sollen arglose Kunden immer tiefer in die Amazon-Webseite hineingelockt werden, bis sie sich schließlich dazu entscheiden, bei Amazon ein Produkt zu kaufen, nach dem sie gar nicht gesucht haben“, so Dr. Waldenberger.

„Urteil kann teuer werden“
„Wir gehen davon aus, dass Amazon gegen das Urteil Berufung einlegen wird“, sagt Dietlinde Haverkamp. „Wird das Urteil in den nächsten Instanzen bestätigt, kann es für Amazon aus mehreren Gründen sehr teuer werden: Die Suchwortergänzung muss auf jeden Fall umprogrammiert werden. Es wird dann Amazon in Zukunft schwer fallen, Produkte zu verkaufen, die jenen von bekannten Markenartikelherstellern ähnlich sind“. Die goFit-Geschäftsführerin ist sehr zufrieden, dass sie sich mit ihrem kleinen Unternehmen, erfolgreich gegen den Online-Giganten zur Wehr setzen konnte. Sie ist gewillt diesen Weg weiterzugehen, auch im Fall einer Berufung.

Über goFit
Die goFit Gesundheit GmbH (die im Geschäftsverkehr regelmäßig als „goFit“ auftritt und so bezeichnet wird) verkauft die goFit-Gesundheitsmatte, eine handliche, 50 x 50 Zentimeter große, an den Ecken abgerundete Matte aus pfegeleichtem, antistatischem Zweikomponenten-Matt-Polyurethan (Kunststoff). Ihre Oberfläche ist einem Kiesstrand nachempfunden, dessen verschieden hohe Kiesel sich nach allen Seiten bewegen können. Diese Eigenschaften machen die Matte zu einem hoch effizienten medizinischen Gerät für die Fußreflexzonenmassage. Die goFit-Matte ist sowohl für den Einsatz in Praxen als auch für die Verwendung zuhause konzipiert.

Die goFit Gesundheit GmbH entwickelt, produziert und vermarktet die goFit-Gesundheitsmatte. Im Unterschied zur manuellen Fußreflexzonentherapie, die so funktioniert, dass der Therapeut nur einzelne Druckpunkte der Fußunterseite stimuliert, basiert die mechanische Massage mit der goFit-Gesundheitsmatte darauf, dass alle Reflexzonen der Füße gleichmäßig aktiviert werden.

Kontakt
goFit Gesundheit GmbH
Dietlinde Haverkamp
Wiener Straße 7
8644 Mürzhofen
0043-3864 428 430
info@gofit-gesundheit.com
www.gofit-gesundheit.com

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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