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Albis Finance AG verschickt Mahnbescheide: Widerspruch einlegen?

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

Albis Finance AG verschickt Mahnbescheide: Widerspruch einlegen?

unbenannt

14. Januar 2014. Seit Jahresbeginn verschickt die ALBIS FINANCE AG (Hamburg) offensichtlich Mahnbescheide an ihre Anleger. Darin werden ausstehende Ratenzahlungen der „Sprint“-Beteiligung geltend gemacht, so Rechtsanwältin Sabrina Kirchner der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena). Anleger sollten schnell handeln und fristgerecht Widerspruch einlegen.

In diesen Tagen erhalten viele Anleger der Albis Finance AG unterschiedliche Mahnbescheide. Zum Teil werden Anleger darin aufgefordert, vermeintliche Rückstände des Beteiligungsmodells SPRINT zu begleichen. Andere Anleger, die ihre Beteiligung gekündigt hatten, sollen ihre negativen Abfindungsguthaben zurückzahlen. Rechtsanwältin Sabrina Kirchner von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte ( www.pwb-law.com ): „Die Mahnbescheide, die unseren Mandanten zugestellt wurden, sind meines Erachtens nach angreifbar. Denn ob der Mahnbescheid inhaltlich korrekt ist, wird von einem Mahngericht beim Erlassen des Bescheids nicht geprüft.“ Auch bei den Mahnbescheiden, die das negative Abfindungsguthaben zurückfordern, gebe es verschiedene Möglichkeiten sich dagegen zu wehren. „Es obliegt immer der Klägerseite den Anspruch darzulegen. Die reine Berechnung eines Abfindungsguthabens entspricht nicht den Anforderungen eines substantiierten Sachvortrags“, so die PWB-Anwältin. Kirchner rät deshalb Anlegern zum sofortigen Handeln: „Am sichersten ist es, den Bescheid von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen. In jedem Fall rate ich zu einem fristgerechten Widerspruch.“

Wichtig: Der Widerspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung erfolgen. Der gelbe Umschlag des Gerichts muss unbedingt aufbewahren werden, denn darauf ist das Zustellungsdatum vermerkt. Kirchner: „Der Widerspruch muss fristgerecht erfolgen, weil sonst sogar eine unbegründete Forderung rechtskräftig werden kann.“

PWB Rechtsanwälte

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Rechtsanwaltskanzlei vertritt private und institutionelle Kapitalanleger sowie Kommunale Gebietskörperschaften auf allen Gebieten des Kapitalanlage- und Wirtschaftsrechts.

PWB Rechtsanwälte gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit über 10 spezialisierten Juristinnen und Juristen und rund 75 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Kontakt
PWB Rechtsanwälte
Philipp Wolfgang Beyer
Löbdergraben 11a
07743 Jena
03641 35 35 08
pwb@pwb-law.com
http://www.pwb-law.com

Pressekontakt:
Agentur für KreativeKommunikation
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
0361 7892609
info@jeske-pr.de
http://www.jeske-pr.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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