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Airlines können Erstattung bei Storno ausschließen

ARAG Experten über ein aktuelles Urteil

Airlines können Erstattung bei Storno ausschließen

Fluggesellschaften dürfen Tickets ohne Erstattungsmöglichkeit im Falle einer Stornierung durch den Kunden verkaufen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Zwei Lufthansa-Kunden hatten im verhandelten Fall geklagt. Der Ausschluss des Kündigungsrechts benachteilige die Fluggäste allerdings nicht unangemessen, entschieden die Richter. Die Kläger, die bereits in den Vorinstanzen unterlegen waren, hatten ihre Flüge von Hamburg in die USA wegen Krankheit rund zwei Monate vor dem Flugtermin im Jahr 2015 abgesagt. Von insgesamt 2766,32 Euro erhielten sie nur 267,12 Euro für nicht verbrauchte Steuern und Gebühren zurück. Der Entscheidung liegt die Anwendbarkeit von Paragraf 648 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Werkvertrag zugrunde. Dort ist geregelt, dass ein Unternehmen bei einer Vertragskündigung durch den Kunden den gezahlten Preis einbehalten darf. Das Unternehmen muss die Summe aber zumindest teilweise zurückerstatten, wenn es Kosten spart oder die Leistung an einen anderen Kunden verkauft. Diese Vorschrift habe die beklagte Lufthansa wirksam ausschließen dürfen, so der BGH. Denn sie sei für das gesetzliche Leitbild eines Vertrages über die Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel nicht maßgeblich: Ersparnisse für die Fluglinien gibt es im Falle einer Kundenstornierung nach Auffassung des Senats kaum, weil die Aufwendungen zum größten Teil Fixkosten seien. Diese verringern sich praktisch nicht, wenn der Fluggast an der Reise nicht teilnimmt, erläutern ARAG Experten die Entscheidung (BGH, Az.: X ZR 25/17).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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