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Änderungen beim Baukindergeld beachten!

Längere Antragsfrist, Immobilienkauf von Verwandten nicht mehr förderfähig

Mitte Mai hat die KfW einige unklare Punkte beim Baukindergeld präzisiert und die Förderbedingungen geändert. Positiv für Familien ist die auf 6 Monate verlängerte Antragsfrist. Was viele allerdings noch nicht wissen: Für einen Immobilienkauf von Verwandten kommt das Baukindergeld nun nicht mehr in Frage. Die Experten vom Ratgeberportal www.FragenZumBaukindergeld.de erklären die wichtigsten Änderungen.

In den ersten Monaten kam die KfW mit einem recht knapp gehaltenen Merkblatt zum Baukindergeld aus – für viele Familien warf dieses mehr Fragen auf, als es beantwortete. Seit Mitte Mai fällt das KfW-Merkblatt zum Baukindergeld nun deutlich umfangreicher aus und regelt viele Details klarer. So ist jetzt eindeutig beschrieben, dass eine Antragstellung vor dem Einzug nicht zulässig ist. Ebenso präzisiert wurde die Stichtagsregelung in Bezug auf bereits vorhandenes Wohneigentum: Stichtag ist das Datum der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags – zu diesem Datum darf der Haushalt kein weiteres Wohneigentum besitzen. Schließlich wurden auch die Anforderungen an die Meldebestätigung und Meldebescheinigung (beim Kauf der vorher gemieteten Immobilie) konkretisiert. Hierzu hatte es in der Vergangenheit viele Rückfragen gegeben, unter anderem dazu, was passiert, wenn die Haushaltsmitglieder zu unterschiedlichen Zeitpunkten umziehen. Maßgeblich ist dann das Einzugsdatum des Haushaltsmitgliedes, das als erstes einzieht.

Diese wichtigen Änderungen gab es in den Förderbedingungen zum Baukindergeld

Die KfW hat nicht nur viele Punkte konkretisiert, sondern zwei wesentliche Förderbedingungen beim Baukindergeld auch geändert. Zum einen wurde die Antragsfrist von vorher 3 auf nun 6 Monate verlängert. Das entspannt die Lage vor allem für die Familien, denen noch Unterlagen wie die Steuerbescheide fehlen, oder bei denen ein Kind erst nach dem Einzug auf die Welt kommt. Zum anderen sind jetzt drei Konstellationen von der Förderung mit Baukindergeld ausgeschlossen. Nicht mehr gefördert werden:

– Immobilienkäufe unter Ehepartnern, Lebenspartnern und Partnern einer Lebensgemeinschaft,
– Immobilienkäufe unter Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie,
– sowie der Erwerb von Wohneigentum, das einem Haushaltsmitglied schon früher einmal gehörte.

Alle wichtigen Informationen sowie Fragen und Antworten rund um das Baukindergeld finden Familien unter www.FragenZumBaukindergeld.de

Über die Aktion pro Eigenheim
Ziel der Aktion pro Eigenheim ist es, allen Bauinteressierten in Fragen der Förderung und Finanzierung bei Neubau und Hauskauf möglichst große Transparenz zu verschaffen. Denn dadurch lässt sich bares Geld sparen, das dann für den Hausbau zur Verfügung steht. Speziell junge Familien mit Kindern können sich den Traum vom Eigenheim so leichter erfüllen. Darüber hinaus geht es darum, Bauherren für Themen wie Sicherheit, Barrierefreiheit, Wohngesundheit und Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Denn wer vorausschauend plant und baut, kann das eigene Haus in allen Lebensaltern selbstbestimmt nutzen.

Kontakt
aktion pro eigenheim
Alexandra Schneider
Rosenstraße 18
76530 Baden-Baden
07221 969800
presse@aktion-pro-eigenheim.de
http://www.aktion-pro-eigenheim.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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