Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Abwerbung eines Mitarbeiters durch den Konkurrenten – Unter welchen Voraussetzungen kann der Wettbewerber Schadensersatz fordern?

Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen

In einigen Bereichen herrscht bereits Fachkräftemangel. Die Unternehmen konkurrieren um die Mitarbeiter. Immer wieder taucht dabei die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen eine Firma Schadensersatz gegenüber einem Wettbewerber geltend machen kann, wenn dieser Mitarbeiter für sein Unternehmen abwirbt.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Abwerben von Mitarbeitern grundsätzlich zulässig. Dem freien Wettbewerb kommt Vorrang zu (BGH, Urteil vom 11.01.2007, zum AZ.: I ZR 96/04)

Eine Unzulässigkeit könnte sich jedoch ergeben, wenn weitere, über die für erforderliche Abwerbungsversuche regelmäßig notwendigen Schritte, hinaus gehende Umstände hinzutreten.

Verleiten zum Vertragsbruch

Ein Beispiel hierfür ist das das Verleiten zum Vertragsbruch. Wenn der abgeworbene Mitarbeiter eventuell hinter dem Rücken zum Vertragsbruch angestiftet wird und sich dadurch nicht vertragstreu verhält, kann das Abwerben dieses Mitarbeiters wettbewerbswidrig sein. Die bloße Ansprache und das Angebot an den Mitarbeiter reichen hierfür regelmäßig nicht aus.

Unsachgemäßer Kontaktaufnahme

Eine weitere unzulässige Abwerbung von Mitarbeitern kann sich aufgrund unsachgemäßer Kontaktaufnahme, zum Beispiel durch persönliches Erscheinen am Arbeitsplatz ergeben. Eine telefonische einmalige Kontaktaufnahme am Arbeitsplatz ist jedoch möglich und zulässig. Die Grenze dabei wird überschritten, wenn nicht mehr der eigene Vorteile des abwerbenden Unternehmens im Vordergrund steht, sondern die bewusste Schädigung des Konkurrenten. (OLG Oldenburg, Urteil vom 15.02.2007, 1 U 97/06)

Eine Behinderung des Mitbewerbers liegt nicht schon vor, wenn dieser durch den Abwerbevorgang geschädigt ist.

Diese Schädigung muss vom Mitbewerber vielmehr gezielt bezweckt worden sein. Das ist in der Praxis häufig sehr schwer zu beweisen.

Die Funktion oder Rolle des abgeworbenen Arbeitnehmers spielt bei der Beurteilung der Zulässigkeit keine Rolle. Einen Anspruch auf Erhalt der Arbeitskräfte hat der Arbeitgeber regelmäßig nicht. Das gilt auch dann, wenn mehrere Mitarbeiter abgeworben werden. (OLG Brandenburg, Urteil vom 06.03.2007, 6 U 34/06)

Fazit: Eine Entschädigung in Geld kommt unter den oben genannten Voraussetzungen der zweckgerichteten Schädigung des anderen Unternehmens nur in Betracht, wenn diese Schädigung bewiesen werden kann. Außerdem muss bewiesen werden, dass es gerade das Anliegen des Wettbewerbers ist das andere Unternehmen zu schädigen, der Mitarbeiter also nicht abgeworben wurde, um das eigene Unternehmen zu verstärken, sondern in purer Schädigungsabsicht.

Was kann der geschädigte Wettbewerber unternehmen?

Das geschädigte Unternehmen kann unter anderem Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, aber auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Soweit man (ehemaliger) Vertragspartner war, kommt bei entsprechender Vereinbarung auch eine Vertragsstrafe in Betracht. Das gilt also insbesondere für die abgeworbenen Arbeitnehmer. Die Unterlassungsansprüche können wegen der Eilbedürftigkeit im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden.

18.6.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 27 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert